
Medien-Lexikon.
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Agenturmeldung.
Agenturmeldungen sind veröffentlichungsfertige Nachrichten von Presseagenturen, die mit Angaben zu Ursprung, Ressort, Zeit und Ort gekennzeichnet werden. Je nach Dringlichkeit gibt es Blitz-, Eil-, Schnell- und Normalmeldungen. Bei aktuellen Ereignissen folgen auf erste Kurzmeldungen ausführlichere Texte von Korrespondenten. Die Meldungen werden von Redaktionen bearbeitet oder direkt übernommen – teils ungeprüft. Fehlerhafte Agenturmeldungen werden als Eilmeldung korrigiert.
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Akkreditierung.
Akkreditierung bedeutet die offizielle Zulassung von Journalist:innen zu Veranstaltungen. Sie kann vom eingeschränkten Zugang bis zum freien Eintritt reichen. Meist ist ein Presseausweis oder eine Redaktionsbestätigung nötig. Veranstalter legen die Kriterien selbst fest. Journalisten tragen vor Ort meist einen Akkreditierungsausweis. Der Begriff wird auch in Diplomatie, Sport, Wirtschaft und Wissenschaft verwendet.
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Aktualität.
Aktualität misst sich an der Zeitspanne zwischen Ereignis und Veröffentlichung. Die schnellste Form ist die Meldung – noch vor der Live-Berichterstattung. Rundfunk und Internet gelten als die aktuellsten Medien. Nutzer:innen erwarten zeitnahe Informationen, weshalb Aktualität ein Kernanspruch journalistischer Arbeit ist. Ausnahmen bilden Formate mit längeren Erscheinungszyklen, bei denen Tiefgang wichtiger ist als Tempo.
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Ambush Journalism.
Ambush Journalism (Hinterhalts-Journalismus) bezeichnet eine fragwürdige Methode, bei der prominente Personen unerwartet mit Fragen überrumpelt werden. Ziel ist es, Aussagen zu erzwingen, die in einem regulären Interview nicht fallen würden. Besonders Boulevard-JournalistInnen setzen diese Technik ein, wenn Interviewanfragen abgelehnt werden. Dabei kann es zu körperlicher Bedrängung kommen. Viele JournalistInnen lehnen diese Praxis als unethisch und unfair ab.
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Anfeatern.
„Anfeatern“ bedeutet einem sachlichen Text erzählerische oder emotionale Elemente hinzuzufügen – also ihn „featureartig“ aufzuwerten. Ziel ist es, das Interesse der LeserIn zu wecken und den Text lebendiger oder zugänglicher zu machen, etwa durch einen erzählerischen Einstieg, anschauliche Sprache oder persönliche Bezüge.
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Antexten.
Antexten bedeutet, einen Lead zu schreiben – also einen kurzen, prägnanten Einstiegstext, der Neugier weckt und in die folgende Nachricht einführt. Ziel ist es, Leser:innen sofort abzuholen und zum Weiterlesen zu motivieren.
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Anwaltschaftlicher Journalismus.
Anwaltschaftlicher Journalismus (Advocacy Journalism) ist ein Genre, das bewusst Position bezieht und sich von der klassischen Objektivität abgrenzt. Journalist:innen berichten aus persönlicher Überzeugung und setzen sich für gesellschaftliche oder politische Anliegen ein. Trotz subjektiver Haltung basiert die Berichterstattung auf seriöser, faktenbasierter Recherche – ohne Manipulation oder Vereinfachung. Häufig wird dieser Stil von engagierten Journalist:innen gewählt, die Missstände aufdecken oder Veränderungen anstoßen wollen. Veröffentlicht wird er oft in zielgerichteten Medien wie Umwelt- oder Sozialmagazinen.
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Anzeigenblatt.
Anzeigenblätter erscheinen meist wöchentlich und werden kostenlos an Haushalte in einer Region verteilt. Finanziert werden sie fast ausschließlich über Anzeigen. Inhaltlich stehen lokale Themen im Mittelpunkt. Der redaktionelle Anteil ist gering und macht höchstens 40 Prozent der Ausgabe aus.
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Arbeitsprobe.
Arbeitsproben sind bereits veröffentlichte Texte, Fotos, Audio- oder Video-Beiträge, die das eigene Können belegen. Sie müssen zum jeweiligen Medium passen. Name und Veröffentlichungsdatum der Bewerberin oder des Bewerbers müssen klar erkennbar sein.erscheint hier
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AufnahmeleiterIn.
Der AufnahmeleiterIn ist das organisatorische Bindeglied bei Film- und TV-Produktionen. Er übernimmt Planung, Koordination und Ablauf der Dreharbeiten. Es gibt zwei Rollen: Die erste Aufnahmeleitung ist für Planung und Logistik zuständig, die zweite koordiniert die Abläufe am Set. Beide arbeiten eng zusammen.
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Auskunftsanspruch.
JournalistInnen haben laut Landespressegesetzen ein Recht auf Auskunft von Behörden – bei Themen von öffentlichem Interesse. Auch staatsnahe private Unternehmen sind auskunftspflichtig. Ausnahmen gelten bei Geheimhaltung, laufenden Verfahren oder schutzwürdigen privaten Interessen. Das Auskunftsrecht ist eng mit der Presse- und Informationsfreiheit (Art. 5 GG) verknüpft. Weitere Ansprüche ergeben sich z. B. aus dem Informationsfreiheits- oder Archivrecht.
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Äußerungsrecht.
Bei Berichterstattung über Personen treffen Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG). Diese Rechte müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Das Äußerungsrecht regelt, wann eine Veröffentlichung zulässig ist – abhängig von öffentlichem Interesse, journalistischer Sorgfalt und dem Schutz der betroffenen Person. Je größer das Informationsinteresse, desto geringer wiegt oft der Persönlichkeitsschutz. Reine Sensationslust reicht jedoch nicht als Rechtfertigung.
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Bericht.
Der Bericht ist eine journalistische Darstellungsform, die ein aktuelles Ereignis sachlich und nachrichtlich strukturiert schildert – meist im Präteritum. Im Gegensatz zur Nachricht geht er tiefer auf Ursachen und Folgen ein. Er bleibt objektiv, darf aber lebendiger sein als eine Nachricht. Live-Berichte bieten höchste Aktualität, bergen aber das Risiko, ins Kommentierende abzurutschen.
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Berichtigung.
Eine Berichtigung ist der Widerruf und die Richtigstellung einer falschen Tatsachenbehauptung oder Bildveröffentlichung. Betroffene können sie verlangen, wenn ihr Persönlichkeitsrecht fortdauernd beeinträchtigt wird. Der Anspruch basiert auf mehreren Paragrafen des BGB (§ 1004, § 823, § 824, § 826). Ziel ist es, die Folgen der Falschmeldung zu beseitigen.
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Beschlagnahmeverbot.
Das Beschlagnahmeverbot (§ 97 Abs. 5 StPO) schützt journalistisches Material wie Notizen, Datenträger oder Schriftverkehr vor staatlichem Zugriff. Es gilt, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht – etwa bei Journalist:innen. Damit wird ihr beruflicher und privater Wirkungsbereich besonders geschützt. Eine Einschränkung ist nur per richterlicher Anordnung möglich.
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Bildagentur.
Bildagenturen wie „Reuters“, „dpa“,, „Imago“,, „AFP“, und „Getty“, vermarkten Lizenzen für Fotos, Videos oder Illustrationen. Sie besitzen meist die Nutzungsrechte und bieten Bilder entweder exklusiv gegen Einmalzahlung oder zur begrenzten Nutzung per Lizenz an. Presse-Bildagenturen liefern aktuelles, vielseitiges Material zur klar definierten Verwendung – oft mit zeitlicher und räumlicher Begrenzung.
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Bildunterschrift.
Bildunterschriften liefern die wichtigsten Infos zum Bild: wer, was, wo und ggf. wann. Zusätzlich muss der Urheber oder die Agentur genannt werden. Der Umfang der Beschriftung hängt vom Format und Thema ab – bei thematisch klaren Bildern genügen oft kurze Angaben. Illustrationen und Karikaturen benötigen meist nur den Urhebernachweis.
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Blog.
Ein Blog (Kurzform von Weblog) ist ein online geführtes Journal – oft subjektiv und thematisch frei. Private Blogs ähneln Tagebüchern, journalistische Blogs bieten Raum für direkte Leserreaktionen. Über Kommentare entsteht ein schneller Austausch zwischen Redaktion und Publikum – direkter als in klassischen Medien.
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Boulevardjournalismus.
Boulevardjournalismus setzt auf Emotion, Vereinfachung und Dramatisierung, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Themen sind oft Katastrophen, Verbrechen, Prominente oder Mode – Inhalte mit Mainstream-Appeal. Die Mischung aus Information und Unterhaltung nennt sich „Infotainment“. Auch TV-Formate wie „Hallo Deutschland“ oder Realityshows wie „Dschungelcamp“ zählen dazu. Der Begriff stammt aus der Zeit, als Zeitungen auf der Straße verkauft wurden.
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Bürgerjournalismus.
Bürgerjournalismus ist partizipativer Journalismus, bei dem Laien aktiv recherchieren, berichten und publizieren – vor allem online. Blogs, Foren und soziale Netzwerke schaffen eine Gegenöffentlichkeit zum klassischen Journalismus. Dieses „User Generated Content“-Modell, auch Graswurzeljournalismus genannt, stammt aus der angloamerikanischen Grassrootbewegung. In Deutschland wurzelt es in den alternativen Stadtzeitungen und freien Radios der 70er- und 80er-Jahre.
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ChefIn vom Dienst.
Der ChefIn vom Dienst (CvD) koordiniert die Abläufe zwischen Redaktion, Produktion, Vertrieb und Anzeigenleitung. Er sorgt dafür, dass Beiträge pünktlich geliefert werden, kennt alle redaktionellen Prozesse und organisiert oft den Redaktionsalltag. In Printmedien ist er für Heftstruktur und Umfangsplanung zuständig, nicht aber für Inhalt oder Gestaltung.
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ChefredakteurIn.
Der ChefredakteurIn leitet die Redaktion und setzt die publizistischen Vorgaben von Verlag und Herausgeber um. Er/sie trägt Budget- und Personalverantwortung, prüft Beiträge und vergibt Aufträge an RedakteurInnen. Oft führt er zusätzlich ein Ressort. Presserechtlich haftet er für alle veröffentlichten Inhalte.
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Churnalismus.
Churnalismus (to churn out = gedankenloser Fließbandproduktion) beschreibt journalistische Inhalte ohne eigene Recherche oder Verifikation. Bestehendes Material wird lediglich umformuliert – oft aus Zeit- und Kostendruck. Besonders Online-Medien fördern diese Praxis durch hohe Taktung und Konkurrenz. Die Gefahr: ungeprüfte, fehlerhafte Informationen verbreiten sich weiter und untergraben die Glaubwürdigkeit des Journalismus. Studien zeigen: In Großbritannien entstehen rund 80 % der Artikel auf Churnalismus-Basis.
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Collaborative Journalism.
Collaborative Journalism ist eine Form partizipativen Journalismus, bei der Profis und Laien gemeinsam recherchieren und Inhalte erstellen. Nutzerbeiträge aus Blogs, Foren oder sozialen Netzwerken fließen in die Berichterstattung ein. Journalist:innen nutzen dieses Schwarmwissen, um an Bilder, Videos oder Augenzeugenberichte zu gelangen. Die Methode basiert auf Crowdsourcing und schafft Dialog. Beispiele sind Wikipedia oder Amateurvideos in TV-Reportagen bei Katastrophen.
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Comics Journalism.
Comics Journalism ist eine junge Form des Journalismus, die reale Ereignisse in Comicform erzählt – auch „zeichnender Journalismus“ genannt. Die Reportagen basieren auf Recherche und eigenen Erlebnissen, oft in Schwarz-Weiß gezeichnet. Ziel ist es, komplexe Themen eindringlich und kreativ zu vermitteln. Joe Sacco gilt als Wegbereiter des Genres, das soziale und politische Themen behandelt. Auch Magazine wie „Symbolia“ veröffentlichen ausschließlich Comic-Reportagen.
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Community ManagerIn.
Ein Community ManagerIn betreut und moderiert Online-Communitys, erkennt Trends und entwickelt die Plattform weiter. Er ist für Aufbau, Betrieb und Optimierung zuständig und vertritt die Community nach außen. Ziel ist es, Austausch zu fördern und ein aktives, respektvolles Umfeld zu schaffen.
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Computer-Assisted Reporting.
Computer-Assisted Reporting (CAR) ist ein Genre des Journalismus, das stark auf digitale Recherche setzt. Grundlage sind öffentlich zugängliche Daten wie Statistiken, Studien, Register oder Umfragen. Diese werden analysiert und journalistisch aufbereitet. Auch E-Mail-Interviews können Teil der Recherche sein. Ziel ist eine faktenbasierte, datengetriebene Berichterstattung.
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ContentmanagerIn.
Ein Content Manager plant, erstellt und verwaltet Inhalte für Websites. Er übernimmt sowohl redaktionelle Aufgaben wie Themenrecherche und Textgestaltung als auch technische Betreuung. Dazu zählen auch die Pflege von Grafiken und die strategische Ausrichtung des Online-Auftritts.
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Corporate Publishing.
Corporate Publishing (CP) bezeichnet die mediengestützte Kommunikation von Unternehmen oder Organisationen mit Kunden, Mitgliedern oder Mitarbeitenden. Dazu zählen z. B. Kundenzeitschriften, interne Mitteilungen oder Mitarbeiter-TV. Im Unterschied zu einfachen Infobriefen wird der Inhalt redaktionell aufbereitet. Zielgruppe sind Menschen mit Interesse an der jeweiligen Institution.
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Corporate TV.
Corporate TV ist eine Form des Corporate Publishing und dient der internen Schulung oder externen Kommunikation. Unternehmen nutzen es, um Mitarbeiter:innen zu informieren oder Händler mit Vorführmaterial zu versorgen. Inhalte reichen von technischen Erklärungen bis zur Imagepflege.
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Crossmedialer Journalismus.
Crossmedialer Journalismus verbindet verschiedene Medienkanäle wie Print, Online, TV, Radio und Social Media. Inhalte werden plattformgerecht aufbereitet und miteinander verknüpft – mit dem Ziel, ein breiteres Publikum zu erreichen und Mehrwert zu schaffen. Crossmedia erfordert neue Kompetenzen: journalistisches Handwerk, technisches Know-how und strategisches Denken. Die Arbeit ist oft teamorientiert, mit klaren Rollen und Synergien. Vorteile sind Reichweite, Nutzerbindung und Kreativspielraum – Nachteile u. a. Zeitdruck und Fehleranfälligkeit. Crossmedia gilt als Zukunftsmodell im Journalismus.
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Darstellungsform.
Die klassischen Textformen im Journalismus sind Meldung, Nachricht, Bericht, Reportage, Kommentar und Interview. Dabei wird zwischen objektivem Informationsjournalismus und meinungsbildender Publikation unterschieden. Der New Journalism verbindet Fakten mit subjektivem Stil und literarischen Mitteln. Ambush Journalism hingegen nutzt aggressive Methoden zur Informationsbeschaffung – oft grenzwertig in Bezug auf journalistische Ethik.
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Data Journalism.
Data Journalism ist ein datengetriebener Journalismus, der Technik, Design, Statistik und Software vereint. Er basiert auf Genres wie Database Journalism und Computer-Assisted Reporting, geht aber darüber hinaus. Data Journalisten benötigen technisches Know-how, um komplexe Daten sichtbar und verständlich aufzubereiten. Ziel ist es, mithilfe digitaler Werkzeuge neue journalistische Zugänge zu schaffen.
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Data-driven Journalism.
Data-driven Journalism basiert ausschließlich auf der Analyse von Datensätzen. Journalist:innen nutzen frei zugängliche Daten und Open-Source-Tools, um Muster, Strukturen und Zusammenhänge sichtbar zu machen. Der Arbeitsprozess umfasst Datensichtung, Filterung, Analyse und Storytelling. Ziel ist es, gesellschaftlich relevante Themen verständlich aufzubereiten – als Orientierung für Bürger:innen, Politik und Wirtschaft.
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Database Journalism.
Database Journalism nutzt ein modulares Informationssystem, das auf strukturierten Datensammlungen aus Web und Apps basiert. Journalist:innen greifen dabei gezielt auf eine gut organisierte Datenbank zurück. Der Computer filtert und verarbeitet relevante Informationen themenbezogen – als Grundlage für neue Inhalte.
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Deutsche Journalisten-Verband (DJV).
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ist die größte Berufsorganisation für JournalistInnen in Deutschland. Er vertritt die beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder, unabhängig von deren Medium. Der DJV setzt sich für Pressefreiheit, Tarifverträge, faire Arbeitsbedingungen und journalistische Ethik ein. Zudem bietet er Beratung, Rechtsschutz und Fortbildungen an. Mitglieder erhalten u. a. Zugang zum bundeseinheitlichen Presseausweis.
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Diskussionsrunde.
Podiumsdiskussionen und mediale Diskussionsrunden bieten verschiedene Standpunkte zu aktuellen Themen und fördern so die Meinungsbildung des Publikums. Ziel ist nicht zwingend Konsens, sondern Vielfalt der Perspektiven. Moderierte Diskussionen – ob im Rundfunk oder Print – sollen informieren, anregen und unterhalten. Beispiele sind kontroverse Moderationsduos wie Netzer/Delling oder Hauser/Kienzle.
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Dokumentation.
Mediale Dokumentationen zeigen reale Ereignisse, Orte oder Zusammenhänge und erklären Ausschnitte der Wirklichkeit. Ihre Form hängt vom Medium ab: TV-Dokus und Radio-Features mischen O-Töne, Kommentare und Reportage-Elemente. Hörfunk-Features setzen besonders auf Emotion und Vorstellungskraft. Im Printbereich basiert die Dokumentation auf Originaldokumenten – ganz oder in Auszügen.
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Dokumentieren.
Dokumentieren bedeutet, Informationen aus unterschiedlichen Quellen nutzbar zu machen. Dokumente können Texte, Bilder, Filme, Töne oder Online-Daten sein. Journalist:innen sammeln und strukturieren diese im Rechercheprozess, um ihr Thema umfassend darzustellen. Wichtig ist dabei, das eigene Vorgehen nachvollziehbar festzuhalten.
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Edelfeder.
Eine Edelfeder ist ein besonders renommierter Journalist mit hohem Bekanntheitsgrad. Er oder sie überzeugt durch stilistisch ausgefeilte Texte und fundiertes Fachwissen im jeweiligen Ressort. Edelfedern schreiben meist für angesehene Medien und gelten als sprachlich herausragend in der Branche.
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Embedded Journalism.
Embedded Journalists (eingebetteter Journalismus) sind Reporter, die direkt in militärische Einheiten eingebunden werden – erstmals 2003 im Irakkrieg. Sie berichten vor Ort über Kriegsgeschehen, stehen jedoch unter Kontrolle des Militärs und müssen sich an dessen Regeln halten. Obwohl formal unabhängig, unterliegen sie Einschränkungen. Vor ihrem Einsatz absolvieren sie ein spezielles Training für den Alltag im Kriegsgebiet.
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Enterprise Journalism.
Enterprise Journalism bedeutet Recherche direkt vor Ort – nicht vom Schreibtisch aus. Es geht nicht nur um das Ereignis selbst, sondern auch um dessen Hintergründe. Typisch sind tiefgehende Reportagen, die Strukturen und Abläufe sichtbar machen, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Stimmen der Beteiligten fließen mit ein.
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FachjournalistIn.
Ein FachjournalistIn ist auf ein bestimmtes Themengebiet spezialisiert, z. B. Politik, Kultur, Medizin oder Technik. Seine Hauptaufgabe besteht darin, komplexes Expertenwissen verständlich und zielgruppengerecht aufzubereiten. FachjournalistInnen gelten als besonders kompetent in ihrem Ressort.
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Fachzeitschrift.
Fachzeitschriften sind regelmäßig erscheinende Printmedien, die sich vor allem an beruflich interessierte Leser:innen richten. Sie behandeln fachliche Themen aus Technik, Wissenschaft oder Kultur. Die Abgrenzung zur Special-Interest-Zeitschrift ist fließend, da auch privat Interessierte zur Leserschaft zählen können.
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Feature.
Das (Radio)-Feature ist eine nicht-fiktionale Hörfunk-Dokumentation, die Fakten mit O-Tönen, Musik und Erklärungen kombiniert, um Aufmerksamkeit zu halten. Es veranschaulicht Inhalte teils durch fiktive Elemente wie kurze Hörspiele. Umgekehrt nutzen auch fiktionale Hörspiele reale O-Töne. Die Grenzen zwischen Realität und Fiktion verschwimmen zunehmend.
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Fernsehen.
Das Fernsehen ist ein Massenmedium, das zentral produzierte Inhalte gleichzeitig an viele Empfänger sendet – öffentlich-rechtlich, privat oder als Pay-TV. Es bietet Nachrichten, Bildung und Unterhaltung und erreicht rund 95 % der Haushalte. Damit ist es Leitmedium mit großem Einfluss auf Meinungs- und Stilbildung. Kritik: Das Fernsehen bedient vor allem den Mainstream, während das Internet individuelle Interessen besser abdeckt.
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FernsehmoderatorIn.
Ein FernsehmoderatorIn leitet Gespräche, kündigt Beiträge an und verbindet Inhalte in Magazinsendungen. Er liefert Hintergrundinfos, schafft Atmosphäre und lenkt die Aufmerksamkeit auf das Sendungsthema. Oft wird er zur Identifikationsfigur eines Senders. In Internetforen moderieren sie Diskussionen, schlichten Streit und achten auf Einhaltung der Community-Regeln.
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Fester Freier/feste Freie.
Feste Freie sind freie MitarbeiterInnen, die regelmäßig für denselben Auftraggeber arbeiten. Offiziell gilt als fester Freier jemand, der zwar als selbstständig gilt, aber weisungsgebunden und ins Unternehmen eingebunden ist. In solchen Fällen liegt rechtlich oft ein Arbeitsverhältnis vor – man spricht dann von Scheinselbstständigkeit.
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Feuilleton.
Das Kulturressort, mit dem Feuilleton als Rubrik, behandelt Themen wie Musik, Theater, Kino, Literatur und Kunst. Zu den Formaten gehören Nachrichten, Berichte, Essays, Reportagen, Rezensionen, Kolumnen und mehr. Auch Kultur- und Veranstaltungskalender sind Teil der Berichterstattung. Das Feuilleton bietet mehr stilistische Freiheit und erlaubt Subjektivität, Ironie und literarische Finessen, um zu unterhalten, anzuregen und zu provozieren.
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Filmkritik.
Filmkritik beschreibt, interpretiert und kommentiert Filme, meist aktuelle Kinofilme. Sie erscheint im Feuilleton von Tageszeitungen, in Fernsehzeitschriften und auf spezialisierten Plattformen. Die Besprechung umfasst eine Beschreibung des Films, eine Interpretation und einen Kommentar, wobei Deutung und Wertung oft miteinander verschmelzen. Der Aufbau variiert je nach Medium und Autor, wobei der Kritiker für seinen persönlichen Stil Anerkennung erhält.
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Finanzressort.
Finanzjournalismus ist Teil des Wirtschaftsressorts und informiert über alle Themen rund ums Geld, wie Börsen- und Wirtschaftsnachrichten sowie Ratgeber und Reportagen. Besonders wichtig wurde es während des Börsenbooms der 1990er Jahre und gewann nach der Finanzkrise 2007 wieder an Bedeutung. Wirtschafts- und Finanzmagazine richten sich an private Aktionäre, und die gesellschaftlichen Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen erfordern umfassende Berichterstattung.
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FotojournalistIn.
FotojournalistenInnen nutzen Fotografie, um Reportagen aus Kultur, Politik und Gesellschaft zu erstellen. Während Bilder Ereignisse realistisch darstellen, können sie auch für Propaganda oder Sensationslust missbraucht werden. Daher tragen Fotojournalisten eine besondere ethische Verantwortung bei der Auswahl und Darstellung von Bildern.
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Freier Journalist/freie Journalistin
Freie JournalistenInnen arbeiten auf Honorarbasis und haben oft ein eigenes Büro. Sie spezialisieren sich meist auf bestimmte Themen und arbeiten auf Kundenaufträge. Aufgrund ihrer Flexibilität und der geringeren Kosten im Vergleich zu Festangestellten wächst der Anteil freier Journalisten stetig in Zeitschriften, Fernsehen und Rundfunk.
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Friedensjournalismus.
Friedensjournalismus, geprägt von Johan Galtung, berichtet aus Krisen- und Kriegsgebieten aus einer friedensorientierten Perspektive. Der Fokus liegt auf den Opfern der Konflikte und nicht auf den agierenden Truppen. Es werden Hintergründe beleuchtet und Wege zum Frieden aufgezeigt. Friedensjournalisten vermeiden einfache Gut-Böse-Klassifizierungen und versuchen, deeskalierend zu wirken. Sie unterstützen Friedensbewegungen und Organisationen, wie die „Fondation Hirondelle“, die unabhängige Radiosender in Krisengebieten fördern.
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GatekeeperIn.
Der Gatekeeper im Journalismus entscheidet, welche Ereignisse als Meldung an die Öffentlichkeit gelangen. Hauptsächlich übernehmen Nachrichtenagenturen diese Rolle, da sie festlegen, ob und welche aktuellen Geschehnisse als Nachrichten an die Medien weitergegeben werden. Sie bestimmen somit, was für den Rezipienten relevant ist.
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Gegendarstellung.
Der Gegendarstellungsanspruch basiert auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsbildung, festgelegt im Reichspressegesetz von 1874 und den Landespressegesetzen. Betroffene können eine Berichterstattung im selben Medium und kostenlos richtigstellen. Die Gegendarstellung muss im gleichen Stil und an derselben Stelle wie die ursprüngliche Veröffentlichung erscheinen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tatsachenbehauptung wahr oder falsch ist.
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Geheimsphäre.
Vertrauliche Informationen, die unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht fallen, gelten als Geheimsphäre und sind grundsätzlich von der Berichterstattung ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem private Briefe, Tagebücher und vertrauliche berufliche Aufzeichnungen. Gesetzlich verboten sind z. B. das Abhören nicht öffentlicher Gespräche (§ 201 StGB) und das Ausspähen elektronischer Daten (§ 202a StGB). In Ausnahmefällen sind Eingriffe in die Geheimsphäre zulässig, wenn ein anderes Rechtsgut vor Schaden bewahrt werden muss.
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Glaubwürdigkeit.
Glaubwürdigkeit entsteht aus der Bereitschaft des Publikums, eine Information als wahr zu akzeptieren. Sie basiert auf Kompetenz und Integrität und wird durch sorgfältige Recherche sowie objektive, korrekte Darstellung im Journalismus aufgebaut. Vertrauen wird durch gute Erfahrungen und Selbstkritik bei Fehlern erhalten. Mediale und individuelle Glaubwürdigkeit beruhen auf den Grundsätzen der journalistischen Ethik.
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Glosse.
Die Glosse ist eine kurze, oft ironische oder polemische Meinungsäußerung in den Printmedien, die sich mit aktuellen Themen beschäftigt. Sie kann auch scheinbar belanglose Sachverhalte aufgreifen und sie humorvoll oder übertrieben in einen größeren Kontext setzen. Der Titel ist oft doppeldeutig und wird erst nach dem Lesen des Textes vollständig verständlich. Ziel ist es, vom Unwichtigen zum Bedeutenden zu gelangen und dabei den Leser zu überraschen.
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Gonzo-Journalismus.
Gonzo-Journalismus bezeichnet eine subjektive, emotionale Form der Berichterstattung, bei der der Journalist oft selbst zum Protagonisten wird. Mit Sarkasmus, Polemik und Selbstironie mischt er eigene Erlebnisse, Fiktion und Realität. Der Begriff geht auf den US-Journalisten Hunter S. Thompson zurück, der in den 1970er Jahren einen Artikel aus unverarbeiteten Notizen veröffentlichte. In Weblogs erlebt Gonzo-Journalismus heute eine Renaissance, mit Helge Timmerberg als prominenter Vertreter im deutschsprachigen Raum.
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Gotcha Journalism.
Gotcha-Journalismus zielt darauf ab, Personen oder Themen zu diskreditieren, indem Widersprüche aufgedeckt oder unvorhergesehene, unangenehme Fragen gestellt werden. Der Journalist verunsichert den Interviewpartner, um peinliche oder entlarvende Äußerungen zu erzwingen. Durch suggestive Fragen und gezielte Bild- und Tonmaterialien wird ein negativer Eindruck erzeugt. Diese Technik, die oft gegen öffentliche Personen eingesetzt wird, ist umstritten und gilt vielen als unmoralisch.
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Guerrilla-Journalismus.
Guerilla-Journalismus nutzt Undercovermethoden, oft auch illegale, um an geheime Informationen zu gelangen. Journalisten verschaffen sich unter falscher Identität oder durch getäuschte Tatsachen Zugang zu schwer zugänglichen Orten und Daten. Versteckte Kameras und Informantenwissen sind ebenfalls gängige Methoden. Ziel ist es, verborgene Hintergründe aufzudecken. Ein Beispiel ist der Aktivist James O’Keefe, der mit seinem Projekt „Veritas“ Organisationen enttarnte.
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Gut unterrichtete Kreise.
„Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, …“ ist eine typische Formulierung der Nachrichtensprache, die auf präzise und direkte Sprache setzt. Diese Wendung wird genutzt, um Quellen anonym zu halten, obwohl sie in der alltäglichen Kommunikation unüblich ist. Sie vermittelt Verlässlichkeit, obwohl sie oft nicht näher spezifiziert wird. Solche stehenden Wendungen fallen dem Rezipienten meist nicht negativ auf, obwohl sie den Nachrichtenregeln widersprechen.
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HerausgeberIn.
Der Herausgeber legt im Zeitungs- und Zeitschriftenwesen die publizistische Linie fest und überwacht deren Umsetzung. Er beeinflusst das Erscheinungsbild der Publikation und arbeitet als Schnittstelle zwischen Geschäftsführung und Redaktion. Dabei übernimmt er beratende Aufgaben im Verlag, hat jedoch keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft der Redaktion und trägt keine presserechtliche Verantwortung für die Inhalte.
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Hintergrundbericht.
Ein Hintergrundbericht erklärt aktuelle Ereignisse im Kontext, um den Rezipienten die Zusammenhänge zu verdeutlichen. Er basiert auf der Struktur eines Berichts, geht jedoch ausführlicher auf die Vorgeschichte ein. Der Journalist muss sorgfältig recherchieren und sachlich bleiben, um die Fakten und Entstehungsgeschichte zu analysieren. Der Bericht enthält keine Kommentare, spekuliert nicht und zieht kein Fazit. Die Vielfalt der Quellen, wie O-Töne oder Statistiken, macht den Bericht abwechslungsreich und ausgewogen.
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Honorar.
Das Honorar ist die Vergütung freier Journalisten und wird im Printbereich oft nach gedruckten Zeilen oder Bildern berechnet. Es kann von Faktoren wie Auflagenstärke, Druckrecht und Ressort abhängen. Tarifverträge dienen als Orientierung, sind jedoch nicht bindend, und die Honorare können stark abweichen. Häufig werden auch pauschale Beträge für Artikel oder Seiten vereinbart.
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HörerIn.
HörfunkteilnehmerInnen erwarten Inhalte wie Nachrichten, Bildungsprogramme und Unterhaltung, ähnlich wie im Fernsehen. Eine besondere Herausforderung für Journalisten im Radio ist, dass der Hörer alle Inhalte beim ersten Hören verstehen muss. Daher werden Nachrichten im Hörfunk besonders präzise und verständlich formuliert, um eine schnelle und klare Aufnahme zu gewährleisten.
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Hospitanz.
Der Begriff „Hospitanz“ bezeichnet ein Praktikum zu Beginn der Journalistenausbildung, das in der Regel maximal sechs Wochen dauert. Der Hospitant erhält Einblicke in den journalistischen Alltag, etwa durch Teilnahme an Presseterminen, Redaktionskonferenzen und Mitarbeit an Beiträgen. Die Hospitanz dient der Orientierung und ist bei der Bewerbung um ein Volontariat meist Voraussetzung und immer von Vorteil.
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Illustration.
Die Illustration veranschaulicht einen Textinhalt, wobei klassische Illustrationen meist Zeichnungen oder Stiche sind. Heute wird in Zeitungen und Zeitschriften häufig ein Foto als Illustration genutzt, das den Text erläutert. Das Bild wird mit Urheber- und/oder Lizenzgeberangabe veröffentlicht.
Der Begriff „Illustration“ wird auch metaphorisch für veranschaulichendes Erklären verwendet, um komplexe Sachverhalte durch bildreiche Sprache oder Vergleiche verständlich zu machen. -
Immersion-Journalism.
Immersion-Journalismus basiert auf eigenen Erfahrungen und Emotionen, die der Journalist durch das Eintauchen in ein bestimmtes Milieu sammelt. Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der der Rezipient emotional teilnehmen kann, statt nur Fakten zu vermitteln. Bei Reportagen über Obdachlose beispielsweise lebt der Journalist zeitweise unter ihnen, um die Situation selbst zu erfahren. Kritiker werfen Immersion-Journalisten vor, die Tragödie anderer auszunutzen, wie beim umstrittenen Reality-TV-Format „Auf der Flucht“.
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Impressum.
Ein Impressum enthält Informationen über Verlag, Autor, Herausgeber und Redaktion einer Publikation und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Es kennzeichnet die verantwortlichen Personen für den Inhalt. Häufig sind auch Erscheinungsort und Jahr angegeben. Nach § 5 TMG sind auch entgeltliche Websites zur Impressumspflicht verpflichtet.
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Infografik.
Informationsgrafiken veranschaulichen komplexe Zusammenhänge, etwa durch Netzwerke, Diagramme oder Schemata. Typische Beispiele sind Verkehrsnetze, Diagramme zu Zeitabläufen oder Finanzflüssen. Symbole vereinfachen Darstellungen, wie etwa ein Schattenriss für die Bevölkerung eines Landes. Schemata helfen in wissenschaftlichen Publikationen, komplexe Strukturen zu erklären. Durch die Kombination dieser Elemente werden Vergleiche und Entwicklungen klar und auf einen Blick erkennbar gemacht.
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Informantenschutz.
Im Journalismus ist der Informant eine wichtige Quelle. Informanten genießen nach § 53 StPO, § 383 ZPO und § 102 AO ein Zeugnisverweigerungsrecht. In Deutschland hat der Informantenschutz durch Art. 5 GG Verfassungsrang. Er beruht auf dem Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot sowie dem Zeugnisverweigerungsrecht, auch bei rechtswidrig beschafften Informationen. Dieser Schutz gilt als Grundlage für die Pressefreiheit.
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Informationelle Selbstbestimmung.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ermöglicht es jedem Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu entscheiden. Es ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere in Bezug auf Vorratsdatenspeicherung. Obwohl es im Grundgesetz nicht direkt genannt wird, lässt sich dieses Recht aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützt.
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Informationsfreiheitsgesetz.
Das Informationsfreiheitsgesetz sichert Bundesbürgern das Recht, ohne spezielles Interesse Zugang zu Informationen von Bundesbehörden zu erhalten. Es gewährleistet den Zugriff auf abgeschlossene Vorgänge und unterstützt die Meinungsfreiheit. Ausgenommen sind jedoch sicherheitsrelevante, personenbezogene und betriebsbezogene Daten sowie bestimmte wissenschaftliche und juristische Informationen. Das Gesetz schützt zudem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es trat am 1. Januar 2006 in Kraft.
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IntendantIn.
Im Rundfunkwesen ist der Intendant sowohl der künstlerische Leiter als auch der Geschäftsführer einer Rundfunkanstalt. Er übernimmt administrative Aufgaben und oft auch künstlerische Tätigkeiten. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird der Intendant vom Rundfunkrat bestimmt.
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Interaktiver Journalismus.
Interaktiver Journalismus passt sich der digitalen Medienwelt an und ermöglicht den direkten Austausch zwischen Journalisten und Nutzern. Statt einseitiger Informationsweitergabe entsteht ein Dialog – vom „Einer zu Vielen“ zum „Viele zu Vielen“. Blogs und andere Plattformen, auf denen Leser aktiv mitwirken, sind typische Beispiele für diese neue Form des Journalismus.
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Interview.
Das Interview ist sowohl journalistische Darstellungsform als auch Recherchemittel. Es unterscheidet sich je nach Fokus: Person, Sachverhalt oder Meinung. Interviews zur Person prägen Portraits, Interviews zum Sachverhalt dienen der Recherche politischer Entwicklungen. Meinungsinterviews zeigen unterschiedliche Perspektiven. Im Rundfunk sind Interviews ein zentrales Element von Talkshows und Docutainment-Formaten.
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Intimsphäre.
Die Intimsphäre umfasst die innere Gefühlswelt und den Sexualbereich und ist juristisch besonders geschützt. In Deutschland fällt ihr Schutz unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht, gestützt auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Auch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit trägt dazu bei. Grundsätzlich darf der Staat nicht in die Intimsphäre seiner Bürger eingreifen.
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Investigativer Journalismus.
Investigativer Journalismus deckt durch intensive Recherche gesellschaftlich relevante Missstände, Skandale und Affären auf. Er arbeitet mit vertraulichen Quellen und Whistleblowern, meist im Umfeld der betroffenen Institutionen. Die Recherche erfolgt oft verdeckt und ist zeitaufwendig. Sie kann Risiken für Journalisten und Informanten bergen. Berühmte Beispiele sind die Watergate-Affäre oder in Deutschland die Barschel- und Flick-Affäre, u. a. recherchiert vom „Spiegel“.
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JournalistIn als (neutraler) VermittlerIn
Die Rolle des neutralen Vermittlers beschreibt den Journalisten als objektiven, meinungsfreien Berichterstatter. Er erklärt komplexe Inhalte verständlich und berichtet realitätsgetreu, ohne politische Haltung oder selektive Darstellung. Ziel ist es, dem Publikum eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Diese Rolle steht im Gegensatz zum meinungsbetonten Journalismus.
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JournalisIn als Anwalt.
In der Rolle des Anwalts gibt der Journalist Benachteiligten eine Stimme und vertritt ihre Interessen gegenüber der Öffentlichkeit. Er lässt gezielt normale Bürger zu Wort kommen und richtet sich gegen elitäre Sichtweisen. Dieser anwaltschaftliche Journalismus ist nicht neutral und gehört daher zum Meinungsjournalismus.
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JournalistIn als InteressenvertreterIn.
Als InteressenvertreterIn vertritt der Journalist bewusst die Sichtweise einer bestimmten Gruppe und verlässt damit die Neutralität. Er selektiert Informationen und stützt seine Aussagen auf Zitate, Daten und Statistiken, um Leser zu überzeugen. So kann er Meinungen beeinflussen, das öffentliche Geschehen mitgestalten und trägt Verantwortung für die Wirkung seiner Berichterstattung.
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JournalistIn als KritikerIn/KontrolleurIn.
In der Rolle des Kritikers/Kontrolleurs übernimmt der Journalist eine kontrollierende Funktion gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – oft als „Vierte Gewalt“ bezeichnet. Ziel ist es, Missstände aufzudecken, Machtmissbrauch aufzuzeigen und komplexe Zusammenhänge verständlich zu machen. Dieser Journalismus ist unabhängig, aufklärend und frei von politischer Einflussnahme.
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JournalistIn als Orientierer.
Als Orientierer hilft der JournalistIn dem Publikum, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und einzuordnen. Er bietet nicht nur Orientierung, sondern weist auch auf neue Entwicklungen und Trends hin. Ziel ist es, den Rezipienten als Wegweiser durch die Vielfalt der Informationen zu dienen.
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JournalistIn als PädagogIn.
Der JournalistIn in der Rolle des PädagogIn vermittelt moralische und ethische Werte und sieht sich als idealistischer ErzieherIn seines Publikums. Darüber hinaus versteht er sich als Bewahrer von Kultur und gesellschaftlicher Verantwortung. Ziel ist es, über die reine Information hinaus Haltung und Werte zu vermitteln.
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JournalistIn als PfadfinderIn.
Der JournalistIn als PfadfinderIn übernimmt ähnlich wie der Orientierer die Aufgabe, dem Publikum Orientierung zu geben. Er möchte Menschen anleiten, ihnen Wege aufzeigen und durch seine Berichterstattung verständliche Hilfestellung in komplexen Themenfeldern bieten.
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JournalistIn als Spürhund.
Der JournalistIn als Spürhund agiert im investigativen Journalismus und hat das Ziel, Missstände und Machtmissbrauch aufzudecken. Er nutzt vielfältige Recherchemethoden, um verborgene Informationen ans Licht zu bringen und so Aufklärung für die Öffentlichkeit zu leisten.
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JournalistIn als UnterhalterIn.
Der JournalistIn als UnterhalterIn möchte seinem Publikum vor allem Unterhaltung, Entspannung und Ablenkung bieten. Dabei steht das Vergnügen im Vordergrund, nicht die gesellschaftliche oder politische Auseinandersetzung. Diese Rolle ist serviceorientiert, unpolitisch und wenig idealistisch geprägt.
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JournalistIn.
JournalistInnen recherchieren, veröffentlichen und verbreiten Informationen für verschiedene Medien und treten in Rollen wie ReporterInnen, RedakteurInnen oder Moderator auf. Sie informieren die Öffentlichkeit über politische, gesellschaftliche und kulturelle Themen und tragen zur Meinungsbildung bei. Ihre Arbeit erfordert sorgfältige Prüfung von Quellen und Inhalten. Der Journalismus erfüllt eine Kontrollfunktion gegenüber dem Staat und ist durch Artikel 5 GG geschützt – daher gilt er als Vierte Gewalt.
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Journalistenpreis.
Journalistenpreise würdigen herausragende Arbeiten oder Gesamtwerke im Journalismus. In Deutschland zählen der „Stern-Preis” (vormals „Henri-Nannen-Preis“ (30.000 Euro, fünf Kategorien) und der „Theodor-Wolff-Preis“ (je 6.000 Euro, fünf Kategorien) zu den bekanntesten. Beide werden von JournalistInnen juriert. International gilt der US-amerikanische „Pulitzer-Preis“ als renommierteste Auszeichnung – er ehrt seit 1917 auch journalistische Beiträge mit 10.000 US-Dollar pro Kategorie.
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Journalistenschule.
Journalistenschulen vermitteln praxisnah das journalistische Handwerk und kombinieren Theorie und Praxis in schulischer Lernumgebung. Je nach Schule fallen Studiengebühren an, manche zahlen ein Lehrentgelt. Die Aufnahme erfolgt meist über Auswahlverfahren. Vorteile sind das ausgewogene Theorie-Praxis-Verhältnis und hohes Renommee durch gute Dozenten und erfolgreiche Alumni. Nachteil: Es gibt nur wenige Plätze und hohe Konkurrenz.
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Journalistik.
Ein Journalistik-Studium vermittelt theoretische und praktische Grundlagen für die Arbeit in Medienberufen. Es verbindet Inhalte aus Medienwissenschaft, Kommunikation, Ethik, Recht, Ökonomie und Gestaltung. Besonders wichtig sind Themen wie Recherche, Schreiben, multimediale Produktion und Mediennutzung. Ergänzend wird empfohlen, praktische Erfahrungen durch Praktika oder freie Mitarbeit zu sammeln, da Journalismus ein Handwerk ist. Der Zugang erfolgt meist über NC oder Aufnahmeverfahren, oft mit Vorpraktikum. Wer im Journalismus arbeiten will, sollte neugierig, flexibel und gesellschaftlich interessiert sein. Ein Bachelor genügt oft, für große Medienhäuser kann ein Master von Vorteil sein.
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Journalistische Ethik.
Die journalistische Ethik umfasst zentrale Prinzipien wie Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Neutralität, Objektivität und Quellenschutz. Werbung muss klar vom redaktionellen Inhalt getrennt werden, Falschmeldungen sind zu korrigieren. Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte sind zu wahren. Die Interpretation dieser Grundsätze ist umstritten – etwa bei Sensationsjournalismus oder aggressiver Recherche.
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Journalistisches Schreiben.
Journalistisches Schreiben stellt Inhalt vor Stil: Fakten müssen korrekt, klar und verständlich vermittelt werden. Wichtig sind eine klare Gliederung, Beantwortung der W-Fragen, Quellenkennzeichnung und Trennung von Bericht und Meinung. Stilistisch gilt: kurze, verständliche Sätze, lebendige Verben statt Substantive, bildhafte Sprache und abwechslungsreicher Satzbau. Je nach Medium und Format dürfen Regeln abweichen – wie in Reportagen oder Fachtexten.
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Kameramann/Kamerafrau.
Kameraleute übernehmen die visuelle Gestaltung von Film- oder Fernsehproduktionen. Im Fernsehen unterscheidet man zwischen EB-Kameraleuten, die eigenständig Beiträge drehen, und Studio-Kameraleuten, die in ein Team eingebunden sind. Aufgaben sind u. a. Kameraführung, Bildkomposition, Ausleuchtung und – je nach Produktion – die Umsetzung des gesamten Bildkonzepts.
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Kamingespräch.
Ein Kamingespräch ist eine informelle Runde in entspannter Atmosphäre, meist mit wenigen Teilnehmern. Ziel ist oft das persönliche Kennenlernen, gelegentlich auch der Austausch zu einem bestimmten Thema. In der PR ersetzt es häufig formellere Treffen – etwa durch Arbeitsessen mit JournalistInnen.
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Karikatur.
Die Karikatur stellt Personen oder Ereignisse satirisch dar und überzeichnet dabei bewusst markante Merkmale. Ziel ist es, eine bestimmte Sichtweise des Zeichners humorvoll, kritisch oder pointiert zu vermitteln. Karikaturen regen zum Nachdenken oder Schmunzeln an – oft beides zugleich.
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KarikaturistIn.
Ein KarikaturistIn zeichnet Personen oder Situationen satirisch überhöht, oft mit politischer oder gesellschaftlicher Botschaft. Dabei nutzt er Stilmittel wie Überzeichnung und Typisierung. Es gibt verschiedene Formen: etwa die Individual-, Typen- oder Sachkarikatur. Karikaturen können unterhalten, provozieren oder kritisieren – und gelegentlich auch manipulieren.
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KolumnistIn.
Ein KolumnistIn verfasst regelmäßig erscheinende Meinungsbeiträge, die meist kurz sind und in einer Zeitungsspalte Platz finden. Die Kolumne gehört zu den journalistischen Kleinformen und ist eng mit Glosse, Kommentar und Causerie verwandt. Auch Herausgeber schreiben häufig Kolumnen in ihren eigenen Medien.
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Kommentar.
Ein Kommentar gehört zum Meinungsjournalismus: Er erklärt, argumentiert und bewertet ein aktuelles Thema. Der Autor bezieht namentlich Stellung und begründet seine Meinung nachvollziehbar. Je nach Format reicht der Stil von sachlich (Leitartikel) bis zugespitzt (Kolumne, Glosse). Typische Stilmittel sind rhetorische Fragen, persönliche Erfahrungen und tendenziöse Wortwahl.
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Kommunikationswissenschaft.
Die Kommunikationswissenschaft ist eine sozial- und geisteswissenschaftliche Disziplin, die sich mit Massenkommunikation beschäftigt. Zu ihren Forschungsfeldern zählen u. a. Kommunikatorforschung, Medienanalyse und Medienwirkungsforschung. Im Studium werden psychologische, rechtliche, politische und wirtschaftliche Aspekte behandelt. Die Ausrichtung variiert je nach Hochschule. Der Journalistik am nächsten steht die Publizistikwissenschaft.
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KorrespondentIn.
Ein KorrespondentIn berichtet dauerhaft aus einer Außenstelle für seine Hauptredaktion – im In- oder Ausland. AuslandskorrespondentenInnen sitzen meist in Hauptstädten, Inlandskorrespondenten in Regierungs- oder Landeshauptstädten. Sie liefern Beiträge wie Reportagen, Interviews und Kommentare. Korrespondenten kennen Land, Leute und Zusammenhänge genau, pflegen wichtige Kontakte und liefern durch ihr Hintergrundwissen fundierte Einordnungen aktueller Ereignisse.
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Kritik.
Eine Kritik ist die prüfende Bewertung eines künstlerischen Werks – etwa Film, Buch oder Theaterstück – nach festgelegten Maßstäben. Sie informiert und interpretiert, erscheint meist im Feuilleton und folgt einem klaren Aufbau: Überschrift, ggf. Lead, Information, Interpretation, Beurteilung. Die Kritik verbindet persönliche Einschätzung mit sachlicher Argumentation und hilft dem Publikum bei der Meinungsbildung.
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Kulinarischer Journalismus.
Kulinarischer Journalismus – auch Food- oder Gastro-Journalismus genannt – entwickelte sich aus Rezeptspalten in Frauenzeitschriften hin zu einem eigenen journalistischen Genre. Heute berichten Tageszeitungen, Magazine und Fachzeitschriften über alles rund ums Thema „Essen und Trinken“, von Rezepten über Trends bis hin zu Gastronomiekritik. Eine feste Definition gibt es nicht.
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Kundenzeitschrift.
Die Kundenzeitschrift ist Teil des „Corporate Publishing“ (Publikationen und Inhalte, die von einem Unternehmen veröffentlicht werden) und dient der Kommunikation eines Unternehmens mit seinen Kunden. Ziel ist Imagepflege, Kundenbindung und Verkaufsförderung. Sie erscheint gedruckt oder online. Im Unterschied zum Werbeprospekt enthält sie redaktionelle Inhalte, die vom Werbeteil klar getrennt sind.
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Kunstkritik.
Die Kunstkritik beschreibt, analysiert und bewertet Werke der bildenden Kunst anhand formaler, ästhetischer und gesellschaftlicher Kriterien. Im Fokus stehen nicht nur aktuelle Arbeiten, sondern auch Werke vergangener Epochen. Häufig geben Ausstellungen den Anlass zur Auseinandersetzung mit Künstlern und ihrem Werk. Kunstkritiken erscheinen in Fachzeitschriften, Ausstellungskatalogen und im Feuilleton.
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Künstlersozialabgabe.
Wer Leistungen freischaffender Künstler oder Publizisten nutzt, muss eine Künstlersozialabgabe zahlen – etwa Verlage, Presseagenturen oder Rundfunksender. Seit 2014 beträgt der Satz 5,2 Prozent der jährlich gezahlten Honorare. Auslagen und Nebenkosten zählen mit, nicht aber Mehrwertsteuer oder steuerfreie Pauschalen. Die Abgabe finanziert die Künstlersozialversicherung die freischaffenden Kulturschaffenden Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht.
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Künstlersozialversicherung/Künstlersozialkasse (KSK).
Die Künstlersozialversicherung (auch Künstlersozialkasse, KSK) ermöglicht seit 1983 freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Finanziert wird sie hälftig durch Beiträge der Versicherten und durch die Künstlersozialabgabe der Auftraggeber. So zahlen Selbstständige ähnlich günstige Beiträge wie Arbeitnehmer. Ziel ist es, diese Berufsgruppen finanziell abzusichern und gesellschaftlich aufzuwerten. Ausgenommen sind nebenberuflich Tätige sowie Kunsthandwerker.
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Landesmedienanstalt.
In Deutschland überwachen die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden private Radio-, Fernsehprogramme und Telemedien. Sie vergeben Sendelizenzen, Frequenzen und Kabelplätze, kontrollieren die Einhaltung medienrechtlicher Vorgaben und fördern die Medienkompetenz der Bevölkerung. Ihre Arbeit basiert auf dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmediengesetzen. Da der Staat laut Grundgesetz keinen Einfluss auf den Rundfunk nehmen darf, liegt die Medienaufsicht bei den Ländern.
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Landespressegesetz.
Die Landespressegesetze regeln in Deutschland das Presserecht auf Landesebene. Sie definieren Pflichten wie die Sorgfaltspflicht, Impressumspflicht und Kennzeichnung von Werbung sowie Rechte wie Auskunftsanspruch, Gegendarstellungsrecht und Zeugnisverweigerung. Zudem sichern sie die Pressefreiheit, regeln die Haftung für Inhalte und enthalten teilweise Ausnahmen vom Bundesdatenschutzgesetz.
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Lead.
Als Lead (online: Teaser) gilt der erste Satz einer Nachricht: Er steht im Perfekt, soll maximal 30 Wörter umfassen, den Kerninhalt zusammenfassen und Neugier wecken. Der Lead-Stil folgt einer typischen Struktur in Printmedien:
-Schlagzeile – sorgt für Aufmerksamkeit
-Untertitel – gibt erste Struktur
-Lead/Vorspann – beantwortet knapp die W-Fragen
-Bericht – führt Details nach Relevanz aus -
Leistungsschutzrecht.
Die Leistungsschutzrechte, auch verwandte Schutzrechte genannt, sind immaterielle Güterrechte, die eng mit dem Urheberrecht verknüpft sind. Sie schützen Leistungen, die urheberähnlich oder im Zusammenhang mit Werken erbracht werden. Geregelt sind sie in § 70 bis § 87h UrhG. Dazu zählen u. a. der Schutz von wissenschaftlichen Ausgaben, Lichtbildern, Tonträgern, Datenbanken, Presseverlagen und ausübenden Künstlern. Anders als Urheberrechte können Leistungsschutzrechte auch juristische Personen betreffen.
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LektorIn.
LektorInnen wählen, bewerten, überarbeiten und korrigieren Texte. Sie vermitteln zwischen Autoren und Verlag und arbeiten teils mit der Werbeabteilung zusammen. Ihr Tätigkeitsfeld überschneidet sich mit dem von Redakteuren und Korrektoren. Die meisten Lektoren sind freiberuflich tätig und haben ein geisteswissenschaftliches Studium mit sprachlichem Schwerpunkt abgeschlossen.
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LeserIn.
Der LeserIn gilt als aufmerksamster MediennutzerIn, da er sich aktiv und konzentriert mit dem Medium auseinandersetzt. Im Gegensatz dazu dienen Radio oder TV oft nur als Hintergrund. Beiträge in Tageszeitungen oder Online-Magazinen werden selektiv gelesen: Schlagzeilen und Leads entscheiden über das Weiterlesen. Das verlangt ein klares Layout und präzisen Stil. Wochenzeitungen und Magazine erlauben mehr Lesezeit, folgen aber ähnlichen Prinzipien.
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Lifestyle-Ressort.
Lifestyle-Journalismus bewegt sich zwischen Unterhaltungs- und Fachjournalismus. Themen sind Mode, Fitness, Karriere, persönliche Entwicklung, Technik, Kultur und Wissenschaft. Lifestyle-Magazine erscheinen in allen Medienformaten. Ursprünglich als Frauenzeitschriften konzipiert, richten sich viele heutige Titel gezielt auch an männliche Zielgruppen und greifen entsprechende Trends auf.
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Literaturkritik.
Literaturkritik analysiert, interpretiert und bewertet literarische Werke nach Genre-typischen Maßstäben. In Deutschland reicht ihre Tradition bis zu G. E. Lessing zurück. Es existieren zwei Stränge: die mediale Buchrezension im Feuilleton und die literaturwissenschaftliche Analyse in Fachzeitschriften. Formate reichen von klassischen Rezensionen bis zu Interviews oder Rundfunk-Diskussionen. Ziel ist stets, Leser zu informieren und zu unterhalten.
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Lokales.
Das Ressort „Lokales/Regionales“ berichtet über alle relevanten Ereignisse aus der unmittelbaren Umgebung – thematisch ohne Grenzen. LokaljournalistInnen berichten über Politik, Sport, Wirtschaft, Kultur und Soziales (Gesellschaft) vor Ort: vom Bürgermeisterinterview bis zur Vereinsfeier. Sie arbeiten in Lokalredaktionen von Verlagen, Rundfunkanstalten oder bei eigenständigen Lokalzeitungen.
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Magazin.
Magazine sind regelmäßig erscheinende Publikationen oder Sendungen, die sich vertieft mit aktuellen Themen befassen. In Deutschland gehören politisch-wirtschaftliche Magazine zu den auflagenstärksten. Ziel ist es, das Publikum umfassend zu informieren – mittels Reportagen, Interviews, Kommentaren, Portraits und Hintergrundberichten.
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Massenmedien.
Massenmedien sind Kommunikationsmittel, die große, anonyme Zielgruppen erreichen – etwa Printmedien, Radio, Fernsehen und das Internet. Sie dienen der Verbreitung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung. Strittig ist, ob auch Filme, Musik oder Hörbücher mit hoher Auflage zu den Massenmedien zählen.
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Medienethik.
Die Medienethik befasst sich mit der ethischen Verantwortung von Medienschaffenden. Sie untersucht, wie Informationen beschafft, bearbeitet und veröffentlicht werden sollten. Zentrale Fragen sind: Was darf publiziert werden? Welche Informationsquellen sind legitim? Welche Wortwahl ist angemessen? Ziel ist ein verantwortungsvoller Journalismus.
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Medienfusionsrecht.
Das Medienfusionsrecht ist Teil des Wettbewerbsrechts und regelt Zusammenschlüsse von Medienunternehmen. Ziel ist der Schutz von Meinungsvielfalt und fairem Wettbewerb. Marktbeherrschende Stellungen sollen verhindert, Fusionen kontrolliert werden. Ein Beispiel: Das Bundeskartellamt untersagte die Fusion von Axel Springer mit ProSiebenSat.1. Grundlage ist u.a. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
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Medienkonzentration.
Medienkonzentration bezeichnet die marktbeherrschende Stellung eines Medienunternehmens. Sie beeinflusst Meinungsvielfalt, Werbemarkt und Kartellbildung. Nach Knoche gibt es vier Typen: horizontale Konzentration (z. B. Zeitungsverlage), pressediagonale, mediendiagonale/vertikale (Multi-Medienkonzerne) und konglomerate Konzentration. Die Kontrolle erfolgt durch die KEK und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.
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Medienpolitik.
Medienpolitik schafft durch Gesetze und Verordnungen die Rahmenbedingungen für Journalismus und mediale Publikationen. Sie muss dabei die Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit gewährleisten. Da Medien viele Lebensbereiche beeinflussen, ist Medienpolitik kein eigenes Ressort, sondern berührt Wirtschafts-, Kultur- und Technologiepolitik.
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Medienressort.
Medienjournalismus ist eine Form des Fachjournalismus, die sich mit publizistischen Medien befasst. Er umfasst Themen von PR-Fachzeitschriften bis hin zu Kolumnen über fehlerhafte Berichterstattung. Eine klare Abgrenzung, was dazugehört, gibt es nicht. Medienjournalisten verstehen sich oft als Aufklärer im Dienste der Medienkritik.
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Medienrezeption.
Medienrezeption bezeichnet den psychologischen Prozess, in dem Rezipienten mediale Inhalte aufnehmen und verarbeiten. Die Forschung untersucht dabei sowohl die Eigenschaften der Nutzer als auch die Wirkung des jeweiligen Mediums. Im Mittelpunkt steht die Wechselwirkung zwischen Medium und Rezipient.
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Medienwissenschaft.
Die Medienwissenschaft untersucht die technischen, organisatorischen und inhaltlichen Aspekte von Medien. Im Fokus stehen Medientheorien, Programmgestaltung, Medienanalyse und die historische Entwicklung der Massenkommunikation. Anders als die Kommunikationswissenschaft richtet sie sich stärker auf die Medien selbst als auf deren Rezeption.
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Medizinressort.
Der Medizinjournalismus behandelt aktuelle Themen aus Medizin, Gesundheitspolitik, Umwelt oder Ernährung. In vielen Redaktionen übernehmen Wissenschafts-, Gesellschafts- oder Technikressorts die Berichterstattung. Fachzeitschriften richten sich an medizinisches Fachpersonal, während Gesundheitsratgeber allgemein verständlich über Krankheiten, Prävention oder Gesundheitsrisiken informieren.
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Meinungsäußerung.
Meinungsäußerungen sind subjektive, wertende Aussagen und vom Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1) geschützt. Ausnahmen gelten bei Verletzung der Menschenwürde, bei Formalbeleidigungen (z. B. Schimpfwörtern) und bei Schmähkritik. Diese Formen sind nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Gegendarstellungen sind nur bei Tatsachenbehauptungen zulässig, nicht bei Meinungen.
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Meinungsvielfalt.
Meinungsvielfalt ist Voraussetzung und Folge der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit. Sie ermöglicht eine freie Meinungsbildung durch das Nebeneinander unterschiedlicher Sichtweisen. Journalisten und Medien tragen die Verantwortung, diese Vielfalt abzubilden und durch ihre Berichterstattung aktiv zu fördern.
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Meldung.
Die Meldung ist die kürzeste Form der Nachricht und informiert kompakt über ein aktuelles Ereignis. Sie enthält nur die wichtigsten Fakten, meist auf maximal zehn Zeilen begrenzt. Als Vorstufe zur ausführlichen Nachricht dient sie der schnellen Information der Rezipienten.
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Mitarbeiterzeitschrift.
Die Mitarbeiterzeitschrift ist Teil des „Corporate Publishing“ und richtet sich an die interne Zielgruppe eines Unternehmens. Sie informiert über aktuelle Entwicklungen, vermittelt Wissen und stärkt die Bindung der Mitarbeitenden. Neben dem Intranet bleibt die gedruckte Ausgabe relevant, wenn nicht alle Mitarbeitenden online erreichbar sind.
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Mobiler Journalismus.
Der Mobile Journalismus (MoJo) nutzt Smartphones für die Produktion und Veröffentlichung journalistischer Inhalte direkt vor Ort. Dank Kamera, Mikrofon und Internetverbindung ermöglichen sie Ton-, Bild- und Videoreportagen in hoher Qualität. MoJos arbeiten meist als Freelancer und produzieren ihre Beiträge komplett mobil – vom Dreh bis zur Veröffentlichung.
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ModeratorIn.
ModeratorInnen leiten in Rundfunk- und Fernsehsendungen Gespräche, kündigen Beiträge an und geben Hintergrundinfos. Sie führen Interviews, vermitteln zwischen Gesprächsteilnehmern und wecken das Interesse des Publikums. Oft prägen sie mit ihrem Stil das Senderbild. Ein Anchorman ist eng mit einer Nachrichtensendung verknüpft. In Internetforen sorgen Moderatoren für die Einhaltung der Forenregeln.
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Musikkritik.
Musikkritik analysiert, beschreibt und bewertet musikalische Werke und deren Aufführung. Sie erscheint im Feuilleton sowie in Fach- und Special-Interest-Magazinen. Musikkritiker brauchen musiktheoretisches, -historisches und aktuelles Wissen – idealerweise auch eigene Musikerfahrung.
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Musikressort.
Musikjournalismus ist Teil des Kulturressorts und in allen Massenmedien vertreten. Musikjournalisten berichten über Konzerte, interviewen Musiker, schreiben Nachrichten, Rezensionen und Porträts. Stilrichtung und Darstellungsform richten sich nach Medium und Zielgruppe. Viele starten journalistisch schon während eines Musik- oder Musikwissenschaftsstudiums.
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Nachricht.
Die journalistische Nachricht ist eine sachliche, kompakte Darstellungsform, die ausschließlich der Informationsvermittlung dient. Sie beantwortet die fünf W-Fragen (Wo? Wann? Was? Wer? Wie?) und nennt die Quelle. Agenturmeldungen sind auf maximal 700 Zeichen begrenzt und sollen objektiv bleiben – Tendenzen entstehen meist erst durch redaktionelle Bearbeitung.
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Nachrichtenagentur.
Nachrichtenagenturen wie „dpa“, „Reuters“, „AFP“, „KNA oder „ENA“ liefern aktuelle Texte, Bilder, Audio- und Videomaterial für Medien aller Art. Abnehmer abonnieren ausgewählte Ressorts, etwa Politik oder Musik, und zahlen nach Umfang oder Reichweite. Agenturen arbeiten weltweit mit Korrespondenten und ausländischen Partnern. Als Gatekeeper entscheiden sie intern, welche Infos weitergegeben werden. Ziel ist objektive Berichterstattung – im Sinne journalistischer Ethik und redaktioneller Freiheit der Kunden.
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Narrativer Journalismus.
Narrative Journalism erzählt reale Begebenheiten mit literarischen Mitteln und rückt subjektive Perspektiven in den Vordergrund. Der Fokus liegt auf emotionalen Geschichten, eingebettet in gründlich recherchierte Kontexte. Charaktere werden wie in Romanen entwickelt, um Nähe zum Leser zu schaffen. Ziel ist es, hinter der öffentlichen Story private Wahrheiten aufzudecken. Truman Capotes „Kaltblütig“ gilt als prägendes Beispiel dieses Genres.
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New Journalism.
Der New Journalism verbindet literarische Stilmittel mit journalistischer Recherche. Er entstand in den 1950er-Jahren aus der Beatgeneration und wurde von Tom Wolfe populär gemacht. Subjektivität, Nähe zum Geschehen und emotionale Tiefe prägen das Genre. Statt sachlicher Distanz setzen Autoren auf empathisches Erzählen. Beispiele wie Talese’ „Frank Sinatra hat eine Erkältung“ zeigen: Reportagen im Stil des New Journalism basieren auf intensiver Recherche und erscheinen meist in Magazinen oder Wochenblättern.
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Newsdesk.
Der Newsdesk ist der zentrale Arbeitsplatz im Newsroom einer Redaktion. Hier laufen aktuelle Meldungen, Agenturtexte und Beiträge der Reporter zusammen. Die Desk-Redakteure koordinieren, prüfen, gewichten und bearbeiten die Inhalte, bevor sie zur Veröffentlichung freigegeben werden. Der Newsdesk entscheidet oft auch über Themenpriorisierung und Seitenaufteilung.
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Newsroom.
Ein Newsroom ist ein Großraumbüro, in dem Redakteure und Ressortchefs Beiträge für Print und Online koordinieren. Diese Struktur ermöglicht schnelle Abstimmung, hohe Aktualität und effiziente Produktion. Chefredakteure haben dabei Einblick in alle Arbeitsschritte. Moderne Newsrooms sind meist multimedial organisiert, um Inhalte kanalübergreifend zu planen.
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Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht (§ 31 UrhG) erlaubt es Urhebern, anderen die Nutzung ihres Werkes zu gestatten – einfach (auch andere dürfen nutzen) oder ausschließlich (nur der Lizenznehmer darf nutzen). Es kann zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt werden. Fehlt eine klare Vereinbarung, gilt laut Zweckübertragungstheorie nur das, was zur Vertragsdurchführung nötig ist. Widerruf ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Gemeinfreie Werke benötigen kein Nutzungsrecht.
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Nutzwertjournalismus.
Service- oder Ratgeberjournalismus unterstützt Bürger bei Alltagsentscheidungen, indem er verständlich Vor- und Nachteile, Risiken und Nutzwert eines Themas darstellt. Er behandelt vor allem private Bereiche wie Gesundheit, Erziehung oder Konsumverhalten. Der Journalist tritt als erfahrener Experte auf, der Empfehlungen gibt. Beispiele sind Sendungen wie „WISO“, „Servicezeit“ oder Ratgeberportale im Netz. Auch Printmedien bedienen das Bedürfnis nach hilfreichen Tipps, etwa durch Formate wie Dr. Sommer in der „Bravo“.
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O-Ton.
Der Originalton (O-Ton) ist die akustische Aufzeichnung eines einzigartigen Ereignisses. Im Rundfunk wird er in allen Darstellungsformen genutzt, Printmedien verwenden Zitate oder Interviewauszüge. O-Töne dienen Journalisten als Recherchequelle und Stilmittel, um Inhalte zu veranschaulichen oder zu belegen. Manche O-Töne sind zu Zeitdokumenten geworden, etwa Ernst Reuters „Schaut auf diese Stadt!“ oder Herbert Zimmermanns legendäres „Tor!“ beim WM-Finale 1954.
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Objektivität.
Objektivität ist ein zentraler Grundsatz journalistischer Ethik. Sie bedeutet eine unabhängige und faire Darstellung von Personen, Ereignissen oder Themen. Erreicht wird sie durch vielfältige Quellen, unterschiedliche Perspektiven und kritische Distanz. Wesentlich sind zudem gründliche Recherche, die Überprüfung der Fakten und eine wahrheitsgetreue Darstellung – inklusive klarer Kennzeichnung von Vermutungen oder Gerüchten.
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Offener Kanal.
Ein Offener Kanal ist ein Bürgerrundfunksender, bei dem Bürger selbst Sendungen gestalten können. Nutzer erhalten Zugang zu Technik, Räumen und Schulungsangeboten. Finanziert werden Offene Kanäle durch Trägervereine, Landesmedienanstalten und anteilig durch Rundfunkgebühren. Ziel ist es, Meinungsvielfalt zu fördern und einen Ausgleich zur dominierenden Berichterstattung öffentlich-rechtlicher und privater Sender zu schaffen.
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt den gesetzlich definierten Programmauftrag: Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Er arbeitet staatsfern und wird durch Gebühren, Sponsoring und Werbung finanziert – nicht durch Steuern (Ausnahme: „Deutsche Welle“). Laut Bundesverfassungsgericht sind seine Unabhängigkeit, die Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG), die Finanzierungsgarantie und das duale System mit privaten Anbietern garantiert. Organe sind Rundfunkrat (Programmaufsicht), Verwaltungsrat (Finanzen) und Intendant (Leitung, Repräsentanz).
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Öffentlicher Journalismus.
Der Öffentliche Journalismus (Public oder Civic Journalism) entstand in den 1990er Jahren in den USA als Antwort auf bürgerferne Berichterstattung. Ziel ist, Bürger stärker in gesellschaftliche Prozesse einzubinden und ihre Interessen in den Fokus zu rücken. Journalisten sollen nicht nur informieren, sondern öffentliche Debatten anstoßen und Mitgestaltung fördern. Die Berichterstattung ist verständlich, unabhängig und nah an den Themen der Menschen.
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Öffentlichkeitssphäre.
Die Öffentlichkeitssphäre ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und umfasst den Bereich, in dem sich eine Person bewusst öffentlich äußert oder auftritt. Sie genießt von den vier Persönlichkeitssphären den geringsten rechtlichen Schutz. Eingriffe in diese Sphäre sind grundsätzlich erlaubt, unterliegen aber dem Gesetzesvorbehalt gemäß Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz.
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Online-Medien.
Der Begriff „Onlinemedien“ umfasst alle journalistischen Angebote, die über das Internet verbreitet werden. Dazu zählen digitale Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften, Streamingdienste von Radio- und Fernsehsendern sowie redaktionell betreute Blogs und Webportale.
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PauschalistIn.
PauschalistInnen sind freiberufliche Journalisten, die ein regelmäßiges Pauschalhonorar erhalten, jedoch keine festen Arbeitszeiten haben. Oft arbeiten sie eng mit einer bestimmten Redaktion zusammen. Sind sie in Dienstpläne eingebunden und weisungsgebunden tätig, kann dies arbeitsrechtlich als Scheinselbstständigkeit gewertet werden.
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Person der Zeitgeschichte.
Der Begriff „Person der Zeitgeschichte“ stammt aus der Rechtsprechung und beschreibt Menschen, die durch ihr Wirken in der Öffentlichkeit stehen. Man unterscheidet absolute (dauerhaft öffentlich) und relative (nur anlassbezogen öffentlich) Personen der Zeitgeschichte. Relevant ist der Begriff vor allem beim Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG). Bildnisse solcher Personen dürfen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden – immer unter Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Informationsinteresse.
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Person des öffentlichen Lebens.
Der Begriff „Person des öffentlichen Lebens“ stammt aus dem Zivilrecht und dient der Abgrenzung zwischen Privatsphärenschutz und Medienberichterstattung. Prominente, die durch Amt, Rang, Taten oder Fähigkeiten öffentliches Interesse wecken, müssen eine Berichterstattung über ihre Privatsphäre in gewissem Maße dulden – ihre Intimsphäre bleibt aber geschützt. Grundlage sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 GG).
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Persönlichkeitsrecht.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) schützt in Deutschland die Würde, Freiheit und Entfaltung der Persönlichkeit – abgeleitet aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Es umfasst besondere Rechte wie das Recht am eigenen Bild, das Namensrecht oder die informationelle Selbstbestimmung. Bei schwerwiegenden Verletzungen – z. B. durch Medien – können Unterlassungs-, Berichtigungs- oder Schadensersatzansprüche (§§ 823, 1004 BGB) geltend gemacht werden.
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Podcast.
Ein Podcast ist eine online abrufbare Audiodatei – der Begriff setzt sich aus „Pod“ (Player) und „Broadcast“ (Sendung) zusammen. Podcasts ähneln Radiosendungen, sind aber zeitunabhängig abrufbar. Medienhäuser nutzen sie, um Musik, Interviews oder Artikel vertont anzubieten. Ursprünglich als Zusatz gedacht, sind Podcasts heute fester Bestandteil digitaler Medienangebote.
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Political Correctness.
Politisch korrekte Sprache zielt darauf, diskriminierende oder verletzende Begriffe zu vermeiden. Sie berücksichtigt u. a. Geschlecht, Herkunft und Behinderung. In Deutschland steht geschlechtsneutrale Sprache im Vordergrund („Studierende“, „BürgerInnen“). Auch Formulierungen wie „Mensch mit Behinderung“ oder „Afrodeutscher“ sind Ausdruck dieser Sensibilität. Kritiker bemängeln jedoch komplizierte Formulierungen und bezweifeln, dass Sprachregelungen Haltungen wirklich verändern.
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Politikressort.
Die Nachrichtenredaktion informiert sachlich über aktuelle Ereignisse aus Politik, Wirtschaft und Kultur im In- und Ausland. Sie trennt strikt zwischen Information und Kommentar. Berichtet wird meist durch eigene Auslands- und Inlandskorrespondenten. Verfügt ein Medium über keine eigenen Reporter, stammen die Nachrichten oft von Agenturen. Jede größere Redaktion hat ein eigenes Politikressort.
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Portrait.
Das journalistische Porträt stellt Personen, Gruppen oder Institutionen vor und kombiniert dabei Elemente aus Interview, Reportage, Dokumentation und Kommentar. Institutionen werden eher sachlich beschrieben, Porträts von Menschen oft erzählend oder interpretierend. Eine persönliche Note des Autors ist möglich – etwa durch wertende Sprache oder einen erzählerischen Stil.
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Postmortales Persönlichkeitsrecht.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht umfasst jene Rechte, die über den Tod hinaus fortwirken – etwa das Urheberrecht oder das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG, Schutz bis 10 Jahre post mortem). Es ist gesetzlich nicht umfassend geregelt, stützt sich jedoch auf Art. 1 GG (Würde des Menschen). Man unterscheidet zwischen ideellen und vermögenswerten Anteilen, letztere sind meist zeitlich begrenzt geschützt. Auch die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist strafbar (§ 189 StGB).
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Presse.
Der Begriff „Presse“ stammt ursprünglich aus der Zeit der Zeitungsproduktion mit Druckerpresse und bezeichnete ausschließlich Printmedien. Heute gilt er als veraltet für diesen Bereich. In übergeordneter Bedeutung wird „Presse“ jedoch weiterhin als Sammelbegriff für die Massenmedien verwendet – insbesondere im juristischen und politischen Sprachgebrauch.
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Presseausweis.
Der bundeseinheitliche Presseausweis vom DJV („Deutscher Journalisten-Verband“) legitimiert hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten gegenüber Behörden, Veranstaltern und Unternehmen. Er erleichtert die Recherche, z. B. durch Zugang zu abgesperrten Bereichen oder erleichterte Akteneinsicht. Der Ausweis wird von journalistischen Berufsverbänden ausgestellt und muss jährlich neu beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer hauptberuflichen, regelmäßigen journalistischen Tätigkeit.
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Pressedienst.
Ein Pressedienst stellt Medien Agenturmeldungen oder Pressemitteilungen von Unternehmen oder Organisationen zur Verfügung. Medien abonnieren diesen Dienst, um schnell an aktuelle Informationen zu gelangen. Während Pressemitteilungen meist kostenlos bereitgestellt werden, ist der Service von Nachrichtenagenturen kostenpflichtig.
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Pressefreiheit.
Die Pressefreiheit schützt die unzensierte Veröffentlichung von Informationen und sichert die freie Meinungsbildung. Sie umfasst das Recht auf Informationsbeschaffung, Quellenschutz, freie Themenwahl und redaktionelle Unabhängigkeit. Dazu gehören auch das Redaktionsgeheimnis, das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten und die Institutsgarantie. In Deutschland ist sie in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und wird durch die Landespressegesetze konkretisiert.
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Pressekonferenz.
Pressekonferenzen sind ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations, PR). Organisationen laden gezielt Medienvertreter ein, um Informationen, Ankündigungen oder Stellungnahmen zu aktuellen Themen zu geben. Meist folgt auf den vorbereiteten Teil eine Fragerunde mit Pressesprecher oder Beteiligten. Pressekonferenzen bieten gute Möglichkeiten für O-Ton- und Bildaufnahmen.
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Pressemitteilung.
Die Pressemitteilung ist ein PR-Instrument, das Redaktionen über aktuelle Ereignisse, Produkte, Termine oder Stellungnahmen informiert. Sie wird als Text verfasst und gezielt an Journalisten oder Medienhäuser versendet. Ziel ist es, eine Veröffentlichung in der Presse zu erreichen.
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Pressestelle.
Pressestellen sind unternehmensinterne Einrichtungen, die Public-Relations-Aufgaben übernehmen. Sie erstellen Pressemitteilungen, dokumentieren Medienberichte über das eigene Haus und stellen Pressespiegel für die Geschäftsleitung zusammen. Oft betreuen sie auch die interne Kommunikation oder übernehmen weitere Aufgaben der externen Öffentlichkeitsarbeit.
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Privatsphäre.
Die Privatsphäre ist eine der vier Sphären des Persönlichkeitsrechts. Sie schützt den persönlichen Lebensbereich vor öffentlichem Zugriff und garantiert das Recht auf freie Entfaltung. In Deutschland ist sie durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 13 und 10 GG geschützt. Eingriffe sind nur bei öffentlichem Interesse oder Strafverfolgung erlaubt.
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Public Relations.
Public Relations (PR) bezeichnet das Management der öffentlichen Kommunikation von Organisationen. Ziel ist es, Vertrauen und Bekanntheit bei Zielgruppen wie Kunden, Mitarbeitern oder Aktionären aufzubauen. PR umfasst externe und oft auch interne Kommunikation, z. B. über Mitarbeiterzeitschriften, und dient der Imagepflege sowie der langfristigen Bindung von Bezugsgruppen.
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Publikum.
Der Begriff Publikum bezeichnet die Gesamtheit der Nutzer eines Mediums – also Leser, Hörer oder Zuschauer. Diese greifen freiwillig auf Medienangebote zu und können sie bewerten. Medien richten sich gezielt an definierte Zielgruppen, deren Merkmale und Erwartungen sie durch Marktforschung analysieren. Ziel ist es, bestehende Nutzer zu binden und neue zu gewinnen – etwa durch crossmediale Angebote, die auf das Nutzerverhalten abgestimmt sind.
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Publizistik.
Publicare“ (lat. veröffentlichen) ist die Wurzel mehrerer Begriffe:
Als Sammelbegriff steht Publizistik für das gesamte Publikationswesen – also für Autoren, Verleger, Korrektoren, Lektoren, Grafiker und Veröffentlichungen.
Als Wissenschaft entwickelte sie sich aus der Zeitungswissenschaft und gilt heute als Teilbereich oder Vorgängerin der Kommunikationswissenschaft
„Publizistik“ ist auch der Titel einer kommunikationswissenschaftlichen Fachzeitschrift. -
Qualitätsjournalismus.
„Qualitätsjournalismus“ bezeichnet professionellen Journalismus im Unterschied zum meist kostenlosen Laienjournalismus. Er erfüllt ethische Standards: Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Sachlichkeit, Unparteilichkeit, Argumentation, Ausgewogenheit, Unabhängigkeit und Vertraulichkeit.
Laut Schulzki-Haddouti et al. wird die Qualität u. a. durch Zeit- und Geldmangel, interne/externe Einflussnahme, Digitalisierung und routinierte Themenselektion bedroht – mit Folgen für Unabhängigkeit und Relevanz journalistischer Arbeit. -
Quelle.
m Journalismus gelten alle Informationsquellen – Menschen, Dokumente, Publikationen – als „Quellen“. Ihre korrekte Angabe umfasst Urheber, Datum und Ort, ggf. ergänzt durch Titel, Verlag und Fundstelle. Online-Quellen benötigen zusätzlich die URL oder einen Link. Der Informantenschutz erlaubt es Journalisten, Quellen anonym zu halten. Die Quellenangabe belegt Recherchequalität und sorgt für Glaubwürdigkeit – sei es offen oder in anonymisierter Form („Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautete …“).
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QuereinsteigerIn.
QuereinsteigerInnen wechseln ohne klassische Ausbildung in ein neues Berufsfeld – oft aus persönlichem Interesse oder durch berufliche Umorientierung. Betriebe schätzen sie wegen frischer Perspektiven und vielfältiger Erfahrungen. Geschützte Berufe bleiben ihnen jedoch verwehrt. Da „JournalistIn“ keine geschützte Berufsbezeichnung ist, gibt es im Journalismus besonders viele QuereinsteigerInnen.
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RadiomoderatorIn.
RadiomoderatorInnen kündigen Musiktitel an, moderieren Beiträge und präsentieren Verkehrs- und Wettermeldungen. Je nach Sender führen sie Interviews, moderieren Talkformate und liefern Hintergrundinfos zu aktuellen Themen oder Musik. Wie FernsehmoderatorInnen prägen sie mit Stil und Stimme das Senderimage und dienen als Identifikationsfiguren für das Publikum.
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Recherchieren.
Recherchieren bedeutet, gezielt nach Informationen oder Dokumenten zu suchen. JournalistInnen nutzen dafür unterschiedliche Quellen wie Datenbanken, Archive, Pressestellen, Fachliteratur, Internet und Interviews. Je breiter die Recherche aufgestellt ist, desto fundierter und vielfältiger wird die spätere Darstellung.
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Recht am eigenen Bild.
Das Recht am eigenen Bild schützt Personen davor, dass Fotos, Zeichnungen oder Karikaturen ohne ihre Einwilligung veröffentlicht werden – sofern sie darauf eindeutig erkennbar sind. Ausnahmen gelten bei Personen der Zeitgeschichte, bei Versammlungen oder im Kunstkontext (§§ 22–24 KunstUrhG). Je prominenter jemand ist, desto stärker wiegt das öffentliche Interesse. § 201 StGB stellt heimliche Aufnahmen in geschützten Räumen sowie deren Weitergabe unter Strafe. Bei Verstößen bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld.
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Recht am geschriebenen Wort.
Das Recht am geschriebenen Wort schützt persönliche Aufzeichnungen wie Tagebücher vor unbefugter Veröffentlichung. Es zählt zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten und ermöglicht es, selbst über die öffentliche Darstellung der eigenen Person zu entscheiden. Wie das Recht am eigenen Bild oder auf informationelle Selbstbestimmung fällt es unter das Verfügungsrecht. Wird dieses Recht verletzt, kann nach § 823 BGB Schadensersatz gefordert werden.
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Recht am gesprochenen Wort.
Das Recht am gesprochenen Wort zählt zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten. Es besagt, dass jeder selbst bestimmen darf, ob seine Äußerungen aufgezeichnet, verbreitet oder verwertet werden. Heimliche Tonaufnahmen sind verboten. § 201 StGB stellt Aufnahme, Weitergabe und Verwertung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe – mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.
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RedakteurIn.
RedakteurInnen arbeiten in einer Redaktion, schreiben eigene Texte und bearbeiten Beiträge anderer. Sie wählen Inhalte nach Relevanz und Zielgruppeninteresse aus. Zu ihren Aufgaben zählen das Redigieren, das Auswählen von Texten, Bildern und Beiträgen sowie die inhaltliche Aufbereitung. Kriterien sind: neu, wichtig, interessant.
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Redaktionskalender.
Der Redaktionskalender strukturiert die redaktionelle Planung: Er enthält anstehende Ereignisse, deren Relevanz, benötigte Ressourcen und beteiligte Berichterstatter. Zudem dokumentiert er, wann und in welchen Medien ein Thema erscheint und wie einzelne Redaktionen die Informationen nutzen.
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Redaktionskonferenz.
Redaktionskonferenzen koordinieren die Arbeit der Ressorts und dienen der Themenplanung – insbesondere bei crossmedialem Arbeiten. Ressortleiter legen Schwerpunkte für die nächste Ausgabe fest. In großen Redaktionen folgt meist eine separate Bildkonferenz zur Auswahl passender Fotos.
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Redaktionsmanagement.
Das Redaktionsmanagement organisiert Personal, Technik und Budget im Redaktionsbetrieb. Verantwortlich ist meist der Chef vom Dienst oder ein geschäftsführender Redakteur. Ziel ist ein effizienter Ablauf bei gleichzeitiger Kostenkontrolle und Umsatzsteigerung.
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Redaktionsstatut.
Ein Redaktionsstatut regelt die Zusammenarbeit zwischen Verlegern und Redakteuren. Es soll das Machtgefälle ausgleichen, das durch den Tendenzschutz entsteht, und die innere Pressefreiheit sichern. Es definiert Zuständigkeiten und Standards, um wirtschaftliche Abhängigkeiten nicht zur inhaltlichen Gängelung werden zu lassen.
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Redigieren.
Redigieren gehört zu den Hauptaufgaben von Redakteuren. Dabei überarbeiten sie Texte – z. B. Agenturmeldungen oder Beiträge freier Autoren – so, dass sie dem Stil, der Form und den Qualitätsstandards des Mediums entsprechen. Das betrifft Länge, Ausdruck, Rechtschreibung, Struktur und Darstellungsform. Ziel ist eine publikationsreife Fassung.
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Reiseressort.
Reisejournalismus ist Fachjournalismus zwischen Kultur und Service. Tageszeitungen bringen ihn meist am Wochenende, spezialisierte Magazine berichten ausführlicher. TV-Reisereportagen haben feste Sendeplätze. Reisejournalisten sind Allrounder: sprachlich versiert, gut gebildet, journalistisch geschult – und emotional distanziert vom Reiseziel.
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Reportage.
Die Reportage versetzt sich mitten ins Geschehen – anders als der sachlich-distanzierte Bericht. Drei Merkmale sind typisch: Der Reporter ist vor Ort, schreibt im Präsens, beschreibt statt zu kommentieren. Reportagen wecken Emotionen und kombinieren verschiedene Darstellungsformen. Im Print erzählen sie dramaturgisch; im TV vermitteln sie Hintergründe und Nähe; im Radio gelten auch Features als Reportagen.
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Ressort.
Ressorts sind thematische Abteilungen einer Redaktion – etwa Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport und Lokales. Sie strukturieren die journalistische Arbeit und existieren in Print ebenso wie in Rundfunkanstalten. In kleinen Redaktionen gibt es oft nur einen Redakteur, große Redaktionen haben Ressortleiter mit Teams. Je nach Medium kommen Spezialressorts wie Wissenschaft oder Boulevard hinzu.
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RessortleiterIn.
Ein RessortleiterIn führt ein Themengebiet innerhalb einer Redaktion, z. B. Politik, Wirtschaft, Sport, Lokales oder Kultur. Er koordiniert die Aufgaben seiner Mitarbeiter, prüft Inhalte und sorgt für den einheitlichen Stil im Ressort. Ressorts arbeiten eigenständig, tauschen sich aber bei Bedarf mit anderen Ressorts aus.
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Rezension.
„Recensio“ (lat.) bedeutet Musterung und bezeichnet die gründliche Beurteilung eines Werks – etwa eines Buchs, Films oder Musikstücks – anhand festgelegter Maßstäbe. Der Begriff ist eng verwandt mit der journalistischen Kritik.
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RezipientIn.
Rezipienten sind Mediennutzer – also Leser, Hörer oder Zuschauer. Der Begriff wird in der Kommunikations- und Medienpsychologie verwendet. Rezeption beschreibt dabei den Prozess, wie Rezipienten Inhalte aus Medien aufnehmen, verarbeiten und bewerten.
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Richtigstellung.
Die Richtigstellung basiert auf dem medienrechtlichen Berichtigungsanspruch. Veröffentlicht ein Medium eine falsche Tatsachenbehauptung, die das Persönlichkeitsrecht verletzt, kann der Betroffene eine Richtigstellung verlangen. Diese muss vom Medium selbst an gleicher Stelle veröffentlicht werden. Rechtsgrundlagen sind u. a. §§ 1004, 823, 824, 826 BGB.
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Rucksack-Journalismus
Der Backpack-Journalist ist ReporterIn, FotografIn, FilmemacherIn und AutorIn in einer Person. Mit Laptop, Kamera und Co. im Rucksack dokumentiert er Ereignisse multimedial, meist in schwer zugänglichen Regionen. Seine Reportagen stellt er ins Netz, wo Nutzer direkt reagieren können. Ziel ist objektive, unmittelbare Berichterstattung. Das Genre entstand aus dem Radio, gewann aber vor allem nach 9/11 online an Bedeutung.
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Rundfunk.
Rundfunk bezeichnet die Gesamtheit aller über elektromagnetische Wellen übertragenen Informationen sowie die dafür notwendige Infrastruktur. Er gliedert sich in Hörfunk (Radio) und Fernsehfunk (TV).
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Rundfunkrecht.
Rundfunkrecht ist jener Teil des Medienrechts, der sich mit den Rechtsgrundlagen für Rundfunkanstalten befasst. Es basiert auf dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG). Weitere Regelungen finden sich im Rundfunkstaatsvertrag, den Landesmedien- und Landesrundfunkgesetzen. Die Gesetzgebungskompetenz liegt gemäß Art. 70 GG bei den Ländern. Geregelt wird sowohl der öffentlich-rechtliche als auch der private Rundfunk im dualen System.
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Saure-Gurken-Zeit.
„Saure-Gurken-Zeit“ stammt aus Zeiten des Mangels und bezeichnet im Journalismus nachrichtenarme Phasen. In dieser Zeit gibt es kaum ergiebige Ereignisse, weshalb Redaktionen vorhandenes Material ausweiten oder auf leichtere Themen ausweichen müssen.
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Schadenersatz.
Schadensersatz bedeutet Entschädigung für erlittenen Schaden. Bei besonders schwerer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – etwa durch mediale Berichterstattung oder Schmähkritik – kann laut § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch bestehen. Dieser wird jedoch selten anerkannt; üblicher sind Ansprüche auf Unterlassung oder Berichtigung.
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Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld ist eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden. Bei schwerer Verletzung besonderer Persönlichkeitsrechte – etwa Namensrecht oder Recht am eigenen Bild – kann ein Anspruch bestehen. Grundlage sind Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG sowie § 823 BGB.
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Schülerzeitung.
Eine Schülerzeitung wird von Schülern für Schüler gemacht. Neben Schülern schreiben auch Lehrer, Eltern oder andere Engagierte mit. Stadtschülerzeitungen folgen demselben Prinzip, richten sich aber an mehrere oder alle Schulen einer Stadt bzw. ihrer Ortsteile.
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Sender.
Der Begriff „Sender“ hat mehrere Bedeutungen, die alle mit Kommunikation zu tun haben:
-Ein Rundfunksender betreibt Hörfunk- oder Fernsehprogramme und wird auch Rundfunkveranstalter genannt.
-Eine Sendeanlage umfasst die Technik zur Ausstrahlung, z. B. Oszillator, Verstärker und Antenne.
-In der Kommunikationstheorie ist der Sender die Instanz, die Signale an den Empfänger übermittelt. -
Sensationsjournalismus.
Sensationsjournalismus ist eine Form des Boulevardjournalismus, die mit Übertreibungen, Halbwahrheiten und reißerischen Aufmachern arbeitet, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Statt objektiver Information steht die emotionale Wirkung im Vordergrund – oft mit Bildmaterial, das nicht zum Text passt. Typisch sind stark vereinfachte Darstellungen, Vorurteile und Skandale. Das Genre wird oft als unseriös und pietätlos kritisiert.
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Service-Beitrag.
Ein Service-Beitrag informiert so, dass er dem Publikum im Alltag hilft oder konkrete Probleme löst. Typische Inhalte sind Wetter, Verkehr, Ratgeber, Veranstaltungstipps oder TV-Programm. Online gehören auch Selbsttests dazu. Besonders in Anzeigenblättern wird der Service ausgebaut – etwa durch Berichte über Umzüge örtlicher Einrichtungen.
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Sommerloch.
Das „Sommerloch“ ist eine nachrichtenarme Zeit während der Ferien, wenn Politik und Wirtschaft pausieren. Journalisten veröffentlichen dann oft Meldungen, die sonst keine Beachtung fänden – daher auch der Begriff „Nachrichtenloch“.
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Sorgfaltspflicht.
Die publizistische Sorgfaltspflicht verpflichtet Journalisten, Informationen vor der Veröffentlichung auf Herkunft, Inhalt und Wahrheitsgehalt zu prüfen. Gerüchte, unbestätigte Meldungen und Symbolfotos müssen klar gekennzeichnet werden. Persönlichkeitsrechte sind dabei stets gegen das öffentliche Interesse abzuwägen.
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Sozialsphäre.
Die Sozialsphäre ist eine der vier Sphären des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und umfasst das soziale Handeln einer Person – etwa im Beruf, Ehrenamt oder politischem Engagement. Eingriffe sind unter bestimmten Bedingungen zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz nicht überwiegt.
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Special-Interest-Zeitschrift.
Special-Interest-Zeitschriften erscheinen regelmäßig und behandeln ein klar abgegrenztes Themengebiet. Sie richten sich an eine spezifische Zielgruppe, nicht an ein Massenpublikum. Very-special-Interest-Zeitschriften gehen noch spezieller auf ein Interessensfeld ein. Im Gegensatz zu Fachzeitschriften wenden sie sich nicht nur an beruflich interessierte LeserInnen.
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Sportressort.
Das Sportressort berichtet über aktuelle Sportereignisse in Meldungen, Berichten und Reportagen. SportjournalistInnen arbeiten für alle Massenmedien, besonders beliebt ist die Live-Berichterstattung im Rundfunk. Montags liefern Tageszeitungen Ergebnisse vom Wochenende. Sportjournalismus erfordert Begeisterung, aber auch Stil, Zurückhaltung und erzählerisches Talent.
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Staatsfernsehen.
Staatsfernsehen steht unter staatlicher Kontrolle und dient oft der Meinungslenkung zugunsten der Regierung. In Deutschland ist staatlicher Rundfunk verboten – mit Ausnahme der Deutschen Welle. Hierzulande gilt das duale System aus privatwirtschaftlichem und staatsfernem öffentlich-rechtlichem Rundfunk, gestützt auf Artikel 5 GG. In vielen Ländern Afrikas, Asiens und Südamerikas ist Staatsfernsehen hingegen weit verbreitet.
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Stilistik.
Die Stilistik analysiert Sprache im Hinblick auf ihren situationsbedingten Gebrauch. Sie untersucht Satzbau, Wortwahl, Rhythmus und Intonation – etwa im Alltag, in der Wissenschaft oder im Werk eines Autors. Ziel ist es, Stile zu vergleichen und sprachliche Merkmale einer Zeit, Tradition oder sozialen Gruppe zu beschreiben.
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Story.
Die „Story“ bezeichnet eine Geschichte – im Deutschen genutzt für Kurzgeschichte, Erzählung oder Essay. Sie kann auch den Handlungsverlauf eines erzählenden Werks meinen. Im journalistischen Jargon steht „Story“ für einen Beitrag oder Artikel, oft auch für einen besonders spannenden Aufmacher oder Quotenbringer („heiße Story“
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Studentenzeitung.
Studentenzeitungen werden von Studierenden für Studierende produziert und liegen kostenlos an Hochschulen aus. Gremien wie AStA oder StuRa geben hochschulpolitisch geprägte Ausgaben heraus. Stadtmagazine studentischer Gruppen setzen kulturelle und journalistische Schwerpunkte. Überregionale Titel wie „Unicum“ ähneln Lifestyle-Magazinen und werden von Verlagen produziert.
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Tageszeitung.
Tageszeitungen erscheinen montags bis samstags und berichten über Politik, Wirtschaft, Lokales, Soziales, Kultur und Sport. Überregionale Blätter produzieren zentral im Newsroom, regionale beziehen den Mantel von externen Redaktionen. Jede Papierlage ist ein „Buch“, das erste stets Politik. Boulevardzeitungen setzen auf emotionale, polarisierende Themen und werden meist am Kiosk verkauft.
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Tatsachenbehauptung.
Eine Tatsachenbehauptung ist eine nachprüfbare Aussage, die sich beweisen oder widerlegen lässt. Sie ist vom Presserecht relevant, da nur gegen Tatsachen ein Gegendarstellungsanspruch besteht. Wahre Behauptungen sind grundsätzlich zulässig, unwahre können strafbar sein. Die Abgrenzung zu Meinungsäußerungen ist oft schwierig.
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Theaterkritik.
Die Theaterkritik bewertet eine Bühnenaufführung und berücksichtigt dabei Stück, Regie, Dramaturgie, Technik und schauspielerische Leistung. Im Gegensatz zur Filmkritik beurteilt sie ein einmaliges Ereignis – eine Momentaufnahme der Inszenierung.
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Thema.
Im Journalismus bezeichnet ein Thema die Idee, das Ereignis oder den Sachverhalt, mit dem sich ein Medium, eine Redaktion oder ein Journalist beschäftigt. Es bildet die Grundlage für Recherchen, Beiträge und Veröffentlichungen.
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TontechnikerIn.
TontechnikerInnen erstellen und bearbeiten Bild- und Tonaufzeichnungen für Film, Fernsehen und Hörfunk. Die Aufgaben variieren je nach Einsatzgebiet stark. Obwohl man Tontechnik studieren kann, ist „TontechnikerIn“ keine geschützte Berufsbezeichnung. Viele arbeiten – wie JournalistInnen – freiberuflich.
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Überschrift.
Überschriften informieren über den Inhalt einer Nachricht und wecken Interesse: „Innenminister unter Korruptionsverdacht“. In erzählenden oder wertenden Formen dürfen sie emotionalisieren oder neugierig machen: „Ist X wirklich käuflich?“ Literarische Titel wie „Krawatten, Konten und Klausuren“ eignen sich für Glossen oder Kolumnen.
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Umfrage.
Umfragen erfassen Meinungen und Einstellungen. Repräsentative Studien liefern Medien Trends, z. B. Kaufverhalten oder Politikerimage. Qualitative Erhebungen analysieren Begründungen, quantitative messen Häufigkeiten. In der PR erfassen Umfragen Erfolg und Image. In Publikumsmedien dienen sie oft der Unterhaltung und sind meist nicht repräsentativ.
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Umweltressort.
UmweltjournalistInnen bewegen sich zwischen Politik, Sport, Kultur, Lokales, Wirtschaft, PR und Lobbygruppen. Fundierter Umweltjournalismus findet meist in Fachmedien statt. Sie müssen grüne Imagepflege kritisch prüfen, Konflikte zwischen Umwelt- und Naturschutz einordnen und publikumskritisch berichten. Gefragt sind Fachleute mit journalistischer Ausbildung.
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Unschuldsvermutung.
Die Unschuldsvermutung besagt: Jeder gilt bis zum Beweis der Schuld als unschuldig. Sie ist in Menschenrechts- und Grundgesetzartikeln verankert. Die Beweislast liegt bei den Strafverfolgungsbehörden. Zivilrechtliche und strafrechtliche Vorschriften schützen dieses Prinzip. Mit rechtskräftigem Urteil endet die Unschuldsvermutung.
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Unter eins.
„Unter eins“ bedeutet im Journalismus, dass eine Information ausschließlich zur internen Verwendung bestimmt ist – also nicht veröffentlicht werden darf. Der Begriff stammt aus der journalistischen Quellenarbeit und kennzeichnet Inhalte, die vertraulich bleiben müssen.
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Unter zwei.
„Unter zwei“ ist ein journalistischer Sprachcode und bedeutet: Die Information darf verwendet werden, aber ohne Nennung der Quelle. Der Inhalt kann also veröffentlicht werden, jedoch nur in anonymisierter Form – etwa mit Floskeln wie „aus Regierungskreisen“ oder „ein ranghoher Mitarbeiter bestätigte …“.
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Unter drei.
„Unter drei“ bedeutet: Die Information dient nur dem Hintergrund, darf aber weder direkt noch indirekt veröffentlicht werden – auch nicht anonymisiert. Sie kann lediglich zur Einordnung oder als Recherchehinweis verwendet werden. Die Regel stammt ursprünglich aus der Satzung der Bundespressekonferenz.
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Unterlassung.
Unterlassung meint im Medienrecht den Anspruch, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung im Voraus zu verhindern (§ 1004 BGB). Dieser kann z. B. durch Abmahnung oder Klage geltend gemacht werden. Ziel ist, rufschädigende Aussagen, Bilder oder Berichte zu stoppen. Im Strafrecht unterscheidet man zwischen echten (z. B. unterlassene Hilfeleistung) und unechten Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB).
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Unternehmensberichterstattung.
Die Unternehmensberichterstattung gehört zum Wirtschaftsressort. Sie umfasst Interviews, Berichte, Reportagen und Kommentare über Geschichte, Entwicklung und aktuelle Ereignisse in Unternehmen. Für Meldungen zuständig sind meist Wirtschafts-, Finanz- oder Börsenjournalisten.
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Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt den sozialen Geltungsanspruch von Unternehmen als juristischen Personen. Der BGH bezieht sich dabei auf § 823 Abs. 1 BGB. Das BVerfG äußert sich uneindeutig, da sich Menschenwürde (Art. 1 GG) nur auf natürliche Personen bezieht. Trotzdem wird Unternehmen ein Schutz vor rufschädigender Berichterstattung zugestanden.
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Urheberrecht.
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum und ist in Deutschland im UrhG, WahrnG und VerlG geregelt. Es gilt für persönliche geistige Schöpfungen, nicht für technische Erfindungen. Urheber kann nur eine natürliche Person sein, das Recht ist nicht übertragbar (außer durch Erbschaft). Es schützt Veröffentlichung, Integrität und Verwertung des Werks und sanktioniert Verstöße zivil-, straf- und wettbewerbsrechtlich.
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User generated content.
User Generated Content (UGC) bezeichnet Inhalte, die vom Nutzer selbst erstellt und veröffentlicht werden – z. B. Leserbriefe, Kommentare, Anrufe bei Call-in-Sendungen, private Podcasts oder eingereichte Fotos. Mit der zunehmenden Internetnutzung wächst auch die Menge an UGC.
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V. i. S. d. P.
V.i.S.d.P. steht für „Verantwortlich im Sinne des Presserechts“ und benennt die Person, die rechtlich für eine Publikation haftet. Die Angabe steht meist im Impressum. Je nach Bundesland gilt die Pflicht für unterschiedliche Publikationen – z. B. Zeitungen, Magazine oder Flyer.
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Verbraucherjournalismus.
Verbraucherjournalismus informiert KonsumentInnen über Produkte und Dienstleistungen, ohne Werbung zu machen. Er bietet sachliche Hintergrundinfos, Tests und Vergleiche als Entscheidungshilfe. Als Teil des Nutzwertjournalismus berührt er viele Ressorts – überall dort, wo der Rezipient als Käufer angesprochen wird.
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Verbreiterhaftung.
Die Verbreiterhaftung besagt, dass Medien für rechtswidrige Inhalte haften, die sie verbreiten – etwa bei Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen. Voraussetzung ist ein inhaltlicher, kein rein technischer Beitrag. Geregelt ist dies im Presserecht, im Urheberrecht (§ 17 UrhG) sowie in § 186 StGB und § 824 BGB.
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Verlag.
Verlage verbreiten Werke über Print, digitale Medien oder Datenträger. Zeitungs-, Fach- oder Online-Verlage bedienen jeweils unterschiedliche Zielgruppen. Der Verleger erwirbt vom Urheber Nutzungsrechte (einfach oder ausschließlich) und organisiert Produktion, Vervielfältigung, Vermarktung und Vertrieb.
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Verriss.
Ein Verriss ist eine besonders scharfe, negative Rezension. Er bewertet ein künstlerisches Werk oder eine Darbietung als inhaltlich, formal und künstlerisch völlig misslungen – oft in pointierter oder polemischer Sprache.
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Vertraulichkeit.
Vertraulichkeit bedeutet im Journalismus, dass Informationen aus einem Hintergrundgespräch nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Satzung der Bundespressekonferenz unterscheidet drei Stufen: zur freien Verwendung (unter eins), anonymisiert (unter zwei) und strikt vertraulich (unter drei). Letztere darf weder zitiert noch weitergegeben werden – Verstöße können zum Ausschluss führen.
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Videocast.
Videocasts (auch Vodcasts) sind online abrufbare oder herunterladbare Videodateien, ähnlich wie Podcasts, nur mit Bild. Besonders Rundfunksender bieten sie meist als Live-Streams an, seltener zum Download. Der Vorteil: Zuschauer können Inhalte unabhängig vom festen Sendeplan ansehen.
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Vierte Gewalt.
Als „vierte Gewalt“ im Staat werden die Medien bezeichnet – neben Legislative, Exekutive und Judikative. Sie haben keine direkte Macht, beeinflussen aber durch Meinungsbildung und öffentliche Debatten Politik und Gesellschaft. Ihre tatsächliche Unabhängigkeit ist Gegenstand medienkritischer Diskussionen.
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Vlog.
Ein Vlog ist ein Video-Blog, bei dem Inhalte nicht in Textform, sondern als selbstgedrehte Videos veröffentlicht werden. Die Beiträge können tagebuchartig, informativ oder redaktionell gestaltet sein und decken je nach Vlogger persönliche Erlebnisse oder spezifische Themenbereiche ab.
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VolontärIn.
Ein VolontärIn ist ein angehender Journalist in Ausbildung. Das Volontariat dauert meist zwölf bis 24 Monate und ist tariflich geregelt (Dauer, Inhalte, Vergütung). Es umfasst praktische Einsätze in verschiedenen Redaktionen und begleitende Schulungen. Obwohl keine formale Vorbildung vorgeschrieben ist, bevorzugen Redaktionen meist Bewerber mit Hochschulabschluss. Alternativ kann eine Journalistenschule den Einstieg ersetzen.
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Volontariat.
Ein Volontariat ist die praxisorientierte journalistische Ausbildung in Redaktionen, meist zwölf bis 24 Monate lang. Die Bezahlung ist tariflich geregelt, durchläuft verschiedene Ressorts und wird meist mit Hochschulabschluss angetreten. Ausbildungsqualität und Vergütung variieren je nach Medium stark. Nur rund 30 Prozent der Volontäre erhalten im Anschluss eine Festanstellung. Alternative Wege in den Journalismus sind Journalistenschulen oder mediennahe Studiengänge.
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W-Fragen.
Die sieben W-Fragen – Wann? Wo? Was? Wer? Wie? Warum? Woher? – bilden die Basis von Meldung und Nachricht. Die Nachricht beantwortet sie ausführlicher als die Meldung. Bei Reportage, Bericht und Kommentar kommt die Frage „Warum?“ hinzu. Sie klärt Hintergründe, Motive und Folgen des Geschehens.
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Widerruf.
Ein Widerruf im Presserecht ist die Rücknahme einer unwahren Tatsachenbehauptung durch das Medium, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Er erfolgt meist an gleicher Stelle und in gleicher Form wie die ursprüngliche Behauptung. Der Anspruch auf Widerruf basiert auf § 1004, § 823 und § 249 BGB. Zusätzlich regelt § 355 BGB das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
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Wirtschaftsressort.
Das Wirtschaftsressort behandelt Themen aus Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik. Viele Wirtschaftsjournalisten spezialisieren sich, z. B. auf Unternehmen, Börse, Finanzen oder Verbraucherfragen. Sie arbeiten für Nachrichtenagenturen, Massenmedien sowie Fach- und Special-Interest-Zeitschriften.
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Wissenschaftlicher Journalismus.
Der wissenschaftliche Journalismus, wie ihn Julian Assange über Wikileaks definiert, zielt auf maximale Transparenz ab: Nutzer können die Originaldokumente selbst prüfen. So soll unethisches Verhalten von Regierungen oder Unternehmen aufgedeckt werden. Ob es sich um eine neue journalistische Form handelt oder nur um das Veröffentlichen anonymer Leaks, ist umstritten.
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Wissenschaftsressort.
Das Ressort „Wissenschaft“ berichtet über aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen aus Forschung und Wissenschaft. Es überschneidet sich thematisch mit Umwelt, Technik und Medizin. Wissenschaftsjournalisten arbeiten in Redaktionen, PR-Abteilungen oder Fachmedien und richten sich je nach Medium an ein Laien- oder Fachpublikum. Meist verfügen sie über ein Fachstudium und journalistische Ausbildung.
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Wochenzeitung.
Wochenzeitungen erscheinen einmal pro Woche und ähneln im Aufbau Tageszeitungen, setzen aber stärker auf Hintergründe, Reportagen und Kommentare. Bildung und Kultur nehmen breiten Raum ein, Aktualität ist weniger vorrangig. Themen werden vertieft behandelt, oft mit historischem oder kulturellem Bezug. Erzählende und meinungsstarke Formate dominieren.
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Zeilenhonorar.
Das Zeilenhonorar ist die gängige Vergütung freier Journalisten für veröffentlichte Texte. Bezahlt wird pro gedruckter Zeile, meist nach Einheitssätzen oder individuellen Vereinbarungen. Die Höhe variiert je nach Verlag, Textart, Platzierung, Auflage, Werbeeinnahmen und Erfahrung des Autors. Auch Verhandlungsgeschick und persönliche Wertschätzung spielen eine Rolle.
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Zeitschrift.
Zeitschriften erscheinen regelmäßig in gebundener Form, auch online, und müssen nicht zwingend aktuelle Inhalte behandeln. Man unterscheidet zwischen Publikums- und Fachzeitschriften. Publikumszeitschriften richten sich an private Leser und gliedern sich in General-Interest (breit gefächert) und Special-Interest (zielgruppenspezifisch). Fachzeitschriften wenden sich an beruflich Interessierte.
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Zeitung.
Eine Zeitung ist ein regelmäßig (mindestens wöchentlich) erscheinendes, ungebundenes Druckerzeugnis. Sie ist öffentlich zugänglich, thematisch breit aufgestellt und berichtet aktuell über Ereignisse aus verschiedenen Lebensbereichen.
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Zensur.
Zensur bezeichnet die staatliche Kontrolle von Informationen, Meinungsäußerungen und künstlerischem Schaffen. Ziel ist meist der Machterhalt, begründet wird sie mit dem Schutz gesellschaftlicher Gruppen. Man unterscheidet Vorzensur (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, Art. 5 Abs. 2 GG) und Nachzensur (rechtliche Konsequenzen nach Veröffentlichung). Besonders häufig betroffen ist die Presse.
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Zeugnisverweigerungsrecht.
Das Zeugnisverweigerungsrecht erlaubt es bestimmten Personen, vor Gericht keine Auskunft zu geben. Journalisten dürfen laut § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO ihre Informanten schützen. Anders als bei anderen Gruppen kann ihr Recht bei schweren Straftaten eingeschränkt werden. Ein Mindestschutz für Informanten bleibt jedoch bestehen.
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Zitat.
Ein Zitat ist die übernommene Textstelle, ein Bild- oder Musik-Ausschnitt, der laut § 51 UrhG erlaubt ist, wenn er kenntlich gemacht und durch eine Quellenangabe (§ 63 UrhG) belegt wird. Es gibt Groß- und Kleinzitate, Bild-, Musik- und Filmzitate sowie wörtliche und sinngemäße Zitate. Großzitate sind wissenschaftlichen Arbeiten vorbehalten, Kleinzitate müssen einem erkennbaren Zweck dienen.
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ZuschauerIn.
Der ZuschauerIn ist im Journalismus vor allem als Fernseh- oder Video-Konsument relevant. Da das Fernsehen ein Massenmedium ist, richtet es sich meist an ein unspezifisches Publikum. Verständliche Sprache ist essenziell: kurze Sätze, klare Begriffe, bildhafte Formulierungen. Zwar veranschaulicht TV Inhalte, doch der ZuschauerIn kann verpasste oder unklare Informationen nicht nachlesen.